Landshut - pol (03.11.2026) Bei einem Einsatz an der Kreuzung Niedermayerstraße und Konrad-Adenauer-Straße kam es gestern am späten Nachmittag zu einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte der Polizeiinspektion Landshut. Dabei wurden zwei Beamte leicht verletzt. Die Einsatzkräfte wurden auf den 40-jährigen deutschen Tatverdächtigen aufmerksam, da er sich auf der Fahrbahn zwischen dem fließenden Verkehr aufhielt und versuchte, an vorbeifahrende Autofahrer Rosen zu verteilen.
Die Beamten sprachen den Tatverdächtigen an, um die Situation zu klären und den Tatverdächtigen von der Fahrbahn zu bringen. Ein geordnetes Gespräch mit dem Tatverdächtigen war von Beginn an der Maßnahmen nicht möglich. Im Rahmen der Identitätsfeststellung stellte der Mann die Legitimation der Beamten in Frage und verweigerte fortlaufend die Herausgabe seines Ausweises.
Die Situation eskalierte weiter, als der Tatverdächtige die eingesetzten Beamten massiv beleidigte. In der Folge begann er die Beamten mit seinem Mobiltelefon zu filmen. Trotz ausdrücklicher Belehrung über die rechtliche Lage und die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes setzte er dieses Verhalten fort.
Da der Tatverdächtige die Identitätsfeststellung weiterhin verweigerte, mussten Maßnahmen zur Sicherstellung der Person eingeleitet werden. Beim Versuch, die Hände des Tatverdächtigen zu fixieren, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Tatverdächtige leistete erheblichen Widerstand, indem er sich gegen die Beamten sperrte und körperlich gegen die Fixierung ankämpfte. Er konnte schließlich unter Einsatz körperlicher Gewalt fixiert und gefesselt werden. Während der gesamten Maßnahmen kam es zu weiteren verbalen Beleidigungen gegen die Einsatzkräfte. Durch das Verhalten des Tatverdächtigen erlitten zwei Polizeibeamte leichte Verletzungen in Form von Prellungen und Abschürfungen.
Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen. Die Ermittlungen wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dauern an.

