Der Bezirksausschuss hat die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung über 14,5 Millionen Euro für die Sanierung des Gebäudes B15 am Bezirksklinikum Mainkofen genehmigt. -Foto: Bezirk Niederbayern, Matthias Kop
Mainkofen - pm (06.05.2026) Zum 1. Mai hat das Zentrum für Forensische Psychiatrie Niederbayern offiziell seine Arbeit aufgenommen. Während die personellen Verantwortlichkeiten für das Zentrum immer weiter aufgebaut werden, wird auch baulich einiges getan.
So hat der Bezirksausschuss in seiner Sitzung vom 5. Mai die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung über 14,5 Millionen Euro für die Sanierung des Gebäudes B15 am Bezirksklinikum Mainkofen genehmigt.
Bis zum Jahr 2022 war das denkmalgeschützte Gebäude für den Maßregelvollzug genutzt worden. Der bauliche Zustand war schließlich zu schlecht, um die Patienten dort weiter unterzubringen. Die Stationen wurden aufgelöst und die Patienten in das Gebäude B18 umgesiedelt.
So soll das Gebäude B15 saniert werden:
„Mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen insbesondere für pflegebedürftige Patienten des Maßregelvollzugs adäquate Räume geschaffen werden“, so Bezirksbaumeister Matthias Kopf. Geplant sind demnach zwei Therapie-Stationen mit 14 Betten im Erdgeschoss und 16 Betten im Obergeschoss.
Die Station im Erdgeschoss ist dabei insbesondere für ältere und pflegebedürftige Patienten vorgesehen. Oder auch Patienten, die z.B. nach einer Operation zeitweise gepflegt werden müssen. So sollen die übrigen Stationen entlastet werden. Gleichzeitig wird in anderen Bereichen der Klinik Raum für hochgesicherte Patienten geschaffen. Im Obergeschoss sollen in einer gesicherten Station suchtkranke Patienten untergebracht werden. Geplant ist u.a. auch ein Familienzimmer. Dieses kann zudem als Begegnungszimmer fungieren, um soziale Kontakte zu fördern. Weiter umfasst die Sanierung die Erneuerung der technischen Infrastruktur und der gesicherten Außenanlagen sowie brandschutz-technische Teilmaßnahmen.
Der Sanierungsumfang ist zwischenzeitlich deutlich höher als zunächst angenommen und übersteigt die ermittelten Grobkosten. Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung weist nun Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 14,5 Millionen Euro aus.
Die höheren Kosten lassen sich wie folgt begründen:
Einzelne Teilmaßnahmen, wie z.B. die Brandschutzertüchtigung der Bestands- und Zwischendecken, ein aus Brandschutzgründen notwendiger Anbau mit Fluchttreppenhaus, die Erneuerung der Fluchttreppe im Innenhof oder auch Ausführungen im Außenbereich waren in der ursprünglichen Grobkostenschätzung nicht enthalten. Sie belaufen sich auf rund 2 Millionen Euro. Zudem wurde der notwendige Umfang der technischen Gebäudeausstattung kostenmäßig nicht in der erforderlichen Quantität und Qualität − und somit nicht mit dem notwendigen Kostenvolumen − bewertet. Allein hier ist ein Mehrbedarf in Höhe von 3 Millionen Euro entstanden. 1 Million Euro, die restliche Differenz zu den Grobkosten, ist auf die fortgeschrittene Planungstiefe zurückzuführen. Die höheren Ausführungskosten ziehen laut Kopf auch eine Steigerung der Baunebenkosten von rund 1,5 Millionen Euro nach sich.
Wie der Bezirksausschuss ebenfalls beschlossen hat, werden die Unterlagen im nächsten Schritt bei der Regierung von Niederbayern zur Prüfung eingereicht. Sofern die Kosten vollständig durch den Freistaat Bayern übernommen werden, werden die Planungen und die anschließende Realisierung der Sanierungsmaßnahmen fortgeführt.

