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ÖDP für einen Trinkwasserschutz mit Weitblick

Bayern - pm (19.06.2026) Mehr als 10.000 Menschen sprachen sich mit der ÖDP-Petition „Trinkwasserschutz als Staatsziel in die Verfassung“ dafür aus, der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser höchste Priorität einzuräumen. Angesichts von zunehmender Trockenheit, dem Sinken des Grundwasserspiegels und neuer kommerzieller Interessen, die sich durch den Wasserbedarf von Rechenzentren entwickeln, wäre es ein Akt kluger Weitsicht, den Vorrang der Bevölkerung in der Verfassung zu verankern.

„Sauberes genießbares Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit und die ausreichende Versorgung auch bei uns immer wieder eine Herausforderung“, sagte Steffen Gölzner, Umweltingenieur, Wasserwirtschaftler und Vorsitzender des ÖDP-Stadtverbandes München, vor den Abgeordneten des Umweltausschusses im bayerischen Landtag. „Wir sehen, dass in anderen Erdteilen regelrechte Verteilungskämpfe ums Wasser ausgetragen werden. Ich empfehle dem Umweltausschuss, sich analog dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der 1984 als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen worden war, mit großer Weitsicht nun auch für den Verfassungsrang des Trinkwasserschutzes einzusetzen.“


Unterstützt wurde der ÖDP-Sprecher von Patrick Friedl, Mitberichterstatter von den Grünen, der sich dafür aussprach, den Trinkwasserschutz durch einen Verfassungsrang etwaigen raschen Prioritätsänderungen in der Tagespolitik – wie eben erst mit den Landes-Klimaschutzzielen geschehen – zu entziehen. Doch die Mehrheit im Ausschuss sah den Trinkwasserschutz bereits durch bestehende gesetzliche Regelungen ausreichend berücksichtigt und erklärte die Petition für erledigt. „Für einen Trinkwasserschutz mit Weitblick ist die Mehrheit im Umweltausschuss offenbar noch nicht bereit“, fasst Tobias Ruff, Gewässerökologe und Co-Landesvorsitzender der ÖDP Bayern, zusammen.


Nach der Ablehnung der Petition stellte Patrick Friedl, unterstützt von der SPD, den Antrag, die Petition zur Würdigung weiterzuleiten. Doch auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Trotzdem verließ Steffen Gölzner den Landtag kämpferisch: „Es hat nach der erstmaligen Einsetzung eines Landtagsausschusses für Umweltfragen noch zehn Jahre gedauert, bis der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 1984 in die Bayerische Verfassung aufgenommen wurde. Es bleibt also zu hoffen, dass auch beim Trinkwasserschutz das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.“ Die ÖDP Bayern sieht das Staatsziel Trinkwasserschutz für die Zukunft als großes Thema, für das es sich zu streiten lohnt. Das wichtigste Lebensmittel für die Menschen in Bayern muss vor uneingeschränkten, kommerziellen Zugriffen gesichert werden.


Folgenden Text schlugen die Petentinnen und Petenten für eine entsprechende Verfassungsergänzung vor: Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten. 

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