Michael Luger, Referent für Wirtschaftsförderung im Rathaus
Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,
heute Infos über die aktuellsten Themen für die Landshuter Wirtschaft.
- Corona Aktuell: Anpassung weiterer Corona-Maßnahmen
- Corona Aktuell: Antragsfrist "Härtefallhilfe" wird verlängert
- Corona Aktuell: Fristverlängerung der Schlussabrechnung einiger Corona-Hilfsprogramme
- Umfrage zum Pilotprojekt "Neue Arbeitsorte in der Metropolregion München"
Die 15. Bayerische Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen wird in folgenden Punkten zum Samstag 04.12.2021 verändert
Keine Zuschauer bei großen überregionalen Sportveranstaltungen
2G auch in der Außengastronomie
Ladengeschäfte grundsätzlich nur unter 2G-Bedingungen, soweit sie nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs zählen (erst ab 08.12.2021) Zum täglichen Bedarf gehören:
- Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen,
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
- und der Großhandel.
Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro monatlich für Marktkaufleute und Schausteller als Entschädigung der kurzfristigen Absage der Weihnachtsmärkte. Die Hilfe wird für den Zeitraum 01.11.2021 bis 31.03.2021 festgelegt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen.
Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten.
Die Antragsfrist zum Hilfsprogramm "Härtefallhilfe" wird verlängert
Das Hilfsprogramm "Härtefallhilfe" wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Hier können Sie als Unternehmer noch einen Antrag stellen, wenn Sie bisher von anderen Hilfsangeboten nicht berücksichtigt worden sind. Bevor Sie die "Härtefallhilfe" beantragen, prüfen Sie, ob Sie im Förderzeitraum Hilfen aus anderen Corona-Hilfsprogrammen erhalten haben oder hätten erhalten können. Dies gilt insbesondere für die Überbrückungshilfe III und die Überbrückungshilfe III Plus.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die Corona-bedingt eine erhebliche finanzielle Härte erlitten haben. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sie außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Mehr Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie hier: https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/
Zahlreiche Corona Hilfen verlängern Schlussabrechnung
Nachdem wir Sie in der letzten U-Mail informiert haben, dass die Erst-und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus nun bis zum 31.03.2022 eingereicht werden können, möchten wir Sie nun auch über die Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31.12.2022 informieren.
Für folgende Programme ist die Schlussabrechnung nun bis zum 31.12.2022 einzureichen:
Überbrückungshilfe III Plus
Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe I
November-/Dezemberhilfe
Neustarthilfe Plus
Die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfe hat sich nicht geändert, diese ist nach wie vor zwingend bis zum 31.12.2021 (für Direktantragsteller) bzw. 30.06.2022 (für prüfende Dritte) einzureichen.
Arbeitsmobilität nach Corona und Chancen für wohnortnahe dritte Arbeitsorte
Die Metropolregion München e.V. (EMM) startet in Zusammenarbeit mit der GEFAK mbH und der CoWorkLand eG ein Pilotprojekt, in dem alternative Arbeitsorte für BerufspendlerInnen gesucht werden, an denen die ArbeitnehmerInnen an ausgewählten Tagen in der Woche wohnortnah arbeiten können. Arbeitgeber buchen Flächenkontingente, um den Zeitaufwand Ihrer Mitarbeiter für das tägliche Pendeln zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten. Unternehmen können so auch Büroflächen in teuren Lagen einsparen.
Ob für dieses Projekt eine Nachfrage besteht, hat der EMM einen kurzen Fragebogen für Sie konzipiert, indem Sie sich 10 Minuten Zeit nehmen können und den EMM auf diesen Weg zu unterstützen. Leiten Sie die Befragung gerne an die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen weiter. Die Umfrage ist bis zum 20.01.2022 geöffnet.
Hier geht es zur Umfrage: https://t1p.de/x613

