Landshut - pm (06.092020) Hedwig Borgmann, Stadträtin der Grünen, fordert per Antrag, dass der Stadtrat den folgenden Beschluss fasst. In der nächsten Sitzung des Zweckverbands Müllverbrennung Schwandorf soll eine umfasende Beratung zur Verbrennung von spezifisch freigegebenen Materilien aus den Atomkraftwerken Isar I und Isar II sowie aus Grafenrheinfeld erfolgen. - Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten:
1. Seit wann und in welcher Menge werden spezifische freigegebene Abfälle nach §§ 31-42 StrlSchV aus dem Atomkraftwerk Isar I und anderen kerntechnischen Anlagen angenommen und verbrannt? Bitte mit Mengenangabe und Jahreszahl.
2. Ist im Zuge des Rückbaus der kerntechnischen Anlagen Isar I und Isar II mit einer größeren Menge an freigegebenem Müll zu rechnen?
3. Ist das Verbrennen von spezifisch freigegebenem Müll mit der Satzung des ZMS konform?
4. Ist die technische Ausführung der Verbrennungsanlage für diese Stoffe geeignet? Kann gewährleistet werden, dass zu keiner Zeit Radioaktivität an die Umwelt abgegeben wird?
5. Über welche Transportwege wird der freigemessene Müll nach Schwandorf verbracht? Gibt es gesonderte Sicherheitsauflagen oder Sicherheitsbehälter für diese Transporte?
6. Welche Behörden sind beteiligt? Wer hat die Genehmigung erteilt?
7. Wie wird sichergestellt, dass die angelieferten Stoffe die Grenzwerte nicht überschreiten? Welche Grenzwerte werden zugrunde gelegt?
8. Wird der freigegebene Müll aus kerntechnischen Anlagen gesondert verbrannt oder gemeinsam mit anderem Gewerbemüll?
9. Werden beim Transport und bei der Verbrennung spezifischer freigegebener Abfälle aus kerntechnischen Anlagen besondere Sicherheitsvorkehrungen für die Mitarbeiter getroffen? Welche?
10. Werden Schlacken, Filter und Abluft nach der Verbrennung von Müll aus kerntechnischen Anlagen auf Radioaktivität beprobt? Wie häufig und mit welchem Ergebnis?
11. Wie und wo werden evtl. kontaminierte Filter deponiert?
12. Wo werden Asche und Schlacken aus der Verbrennung freigemessener Abfälle deponiert? Welche Mengen sind bisher schon deponiert worden? Bitte um genaue Ortsangabe mit Postleitzahl!
11. Über welchen Transportweg und wie oft wird die anfallende Schlacke entsorgt? Gibt es besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Behälter für Transport und Deponierung?
13. Laut Auskunft des StMUV wird seit 2018 Material aus dem Rückbau des AKW Grafenrheinfeld in Schwandorf angenommen und verbrannt, obwohl dies weit außerhalb des Verbandsgebietes liegt. Wie deckt sich diese Tatsache mit der Aussage des ZMV, dass man wegen hoher Auslastung keinen Gewerbemüll außerhalb ihres Verbands annehmen kann?
II. Bis zur Vorlage eines Sicherheitskonzepts beantragt die Stadt Landshut einen Transport und Annahmestopp für dieses Material.
Begründung:
In einem Schreiben vom 23.7.2020 teilte das STMUV mit:
„…für die Verbrennung spezifisch freigegebener Abfälle des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI1) als nicht radioaktive Stoffe im Sinne der §§ 31-42 Strahlenschutzverordnung ist die Müllverbrennungsanlage Schwandorf vorgesehen. Es wurde seit dem Jahr 2013, also sowohl vor, als auch nach Erteilung der 1. SAG (Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 vom
17.01.2017) Material an die MVA Schwandorf abgegeben. Dabei handelt es sich um insgesamt ca. 28,0 Mg wie z.B. Kunststoffe, Textilien sowie Filter- und Dämmmaterial.
Für Sonderabfälle wurde die HIM GmbH in Hessen (bisher ca. 10,2 Mg Altöl) genutzt. Die Beseitigung von spezifisch zur Deponierung freigegebenen Stoffen aus dem KKI 1 findet auf der Reststoffdeponie Spitzlberg statt. Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt ca. 309,4 Mg wie z.B. Bauschutt, Isoliermaterial oder Metalle an diese Deponie abgegeben.“ (→ Mg entspricht der Gewichtseinheit t (Tonnen).
Diese überwachungsbedürftigen Rückstände wurden nach § 29 der Strahlenschutzverordnung aus der Überwachung entlassenen und zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz freigegeben. Sie sind nicht frei von Radioaktivität, wie der Begriff suggeriert, sondern dürfen per Definition als nicht radioaktive Stoffe verwendet, verwertet beseitigt, innegehalten oder an Dritte weitergegeben werden (§ 31 StlSchV). Diese Rückstände sind gering radioaktiv belastet und fallen per Definition nicht mehr unter das Atomgesetz und werden nicht mehr öffentlich überwacht. Die freigegebenen Abfälle enthalten immer noch radioaktive Isotope aus der Kernspaltung von Uran und Plutonium, die weiterhin mehrere tausend Jahre strahlen werden.
Aus medizinischer Sicht gibt es aber keinen Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung nachweislich nicht gesundheitsgefährdend sein kann. Durch die Entlassung und Freigabe werden riesige Mengen Material aus der atomrechtlichen Verantwortung als auch aus der räumlichen Abschirmung entlassen. Bei der Verbrennung im Müllkraftwerk werden diese radioaktiven Stoffe nicht verändert und verbleiben in den Filterstäuben, in der Ofenschlacke oder in der Abluft. Eine unkontrollierte Abgabe an die Umwelt sollte in jedem Fall vermieden werden. Hierzu sind ein Sicherheitskonzept und eine engmaschige Kontrolle beim Transport, bei der Verbrennung und der Deponierung notwendig.
gez.
Hedwig Borgmann
Stadträtin

