Landshut: Im März war man sich noch einig. Das Stadtratsplenum beschloss ohne Gegenstimme, das Verfahren zur Inschutznahme des geplanten Landschaftsschutzgebietes Metzental fortzuschreiben. Bereits im Dezember 2020 war ein Fachbüro mit der Untersuchung der Schutzwürdigkeit beauftragt worden.
Dieses Gutachten wurde Ende November im Umweltsenat vorgelegt und bestätigt eindeutig die Schutzwürdigkeit des Metzentals als strukturreichen, besonders vielfältigen und identitätsstiftenden Landschaftsausschnitt, der durch seine Kuppellage auch klimatisch eine ausgleichende Wirkung hat und dadurch von großem Wert ist. Es empfiehlt, keine Abstriche im Hinblick auf den Umriss des Gebiets vorzunehmen.
Entgegen dieser gutachterlichen Aussagen und entgegen der aktuellen Beschlusslage des Stadtratsplenums wurden vom Vorsitzenden des Umweltsenats, Dr. Thomas Haslinger zu Beginn der politischen Debatte die Uhren wieder auf Null gestellt, andere Schutzformen und Baulandausweisung ins Spiel gebracht und ein Landschaftsschutzgebiet Metzental grundsätzlich in Frage gestellt. „Anscheinend wollten viele Stadträt*innen niemals ernsthaft ein Landschaftsschutzgebiet ausweisen“, vermutet Stadträtin Hedwig Borgmann. „Eine Herausnahme einzelner Landschaftsbestandteile würde die Einzigartigkeit dieses Gebietes zerstören.“
Die Diskussion endete darin, dass sich die konservative Mehrheit im Ausschuss gegen ein Landschaftsschutzgebiet Metzental aussprach und damit den einstimmigen Plenarbeschluss zum Bürgerantrag „Landschaftsschutzgebiet Metzental“ vom März konterkarierte.
Grüne, ödp und Linke/Mut haben nun einen Nachprüfungsantrag zum Umweltsenatsbeschluss gestellt.
„Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für all diejenigen Landshuterinnen und Landshuter, die den Bürgerantrag unterstütz haben. Sie wurden vom konservativen Block im Stadtrat regelrecht vorgeführt“, so Grünen-Stadträtin Sigi Hagl. Die Diskussion im Umweltsenat hat offengelegt, wo die CSU beim Thema Landschaftsschutz wirklich steht. Jetzt gilt es zu verhindern, dass ein seit über 40 Jahren „geplantes Landschaftsschutzgebiet“ zu einem kleinen geschützten Landschaftsbestandteil „Metzentalwald“ zusammengeschrumpft wird.

