Landshut - pol (08.03.2024) Mehrere Verkehrsteilnehmer musste die Landshuter Polizei am Donnerstag, 7.März, beanstanden, nachdem diese ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs waren. Die Polizeiinspektion Landshut ermittelt nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Um 9:07 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Landshut im Siebenbrückenweg einen 25-Jährigen aus Landshut, der auf einem E-Scooter unterwegs war. Am Fahrzeug war noch das alte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 angebracht. Einen aktuellen Versicherungsschutz konnte er nicht nachweisen. Er durfte den E-Scooter daraufhin nur noch schieben.
Gleich erging es einem 16-jährigen Landshuter, der mit seinem E-Scooter um 12:10 Uhr in der Niedermayerstraße kontrolliert wurde. Auch hier war noch das alte Versicherungskennzeichen angebracht. Eine neue Versicherung konnte der 16-Jährige ebenfalls nicht nachweisen, sodass er auch nicht mehr weiterfahren durfte.
Die nächste Kontrolle der Landshuter Polizei erfolgte um 13:40 Uhr in der Ergoldinger Straße. Hier wurde ein 14-jähriger Schüler auf seinem E-Scooter kontrolliert. Nachdem er ebenfalls keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen konnte, wurde auch hier die Weiterfahrt unterbunden.
Den Abschluss machte eine 21-jährige Landshuterin, die um 17:35 Uhr in Sonnenring in Altdorf einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Auch hier war noch ein schwarzes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 angebracht, sodass keine gültige Versicherung für das Fahrzeug bestand. Auch hier unterbanden die Polizeibeamten die Weiterfahrt.
Die Polizeiinspektion Landshut hat nun gegen die vier Verkehrsteilnehmer Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizeiinspektion Landshut weist hiermit darauf hin, dass seit dem 1. März die alten, schwarzen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 keine Gültigkeit mehr besitzen. Um ein Kleinkraftrad oder Mofa, aber auch einen E-Scooter nun im Straßenverkehr führen zu dürfen, benötigt man ein neues Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2024. Dieses hat die Farbe blau und ist gültig bis 28.02.2025.
Fahrten im Straßenverkehr ohne gültigen Versicherungsschutz stellen ein Vergehen gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz dar und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verfolgt werden.
Auch die Halter der Fahrzeuge werden hier in die Verantwortung genommen. Überlässt der Halter ein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz an eine Person und nimmt diese damit im Straßenverkehr teil, so können auch strafrechtliche Folgen für den Halter entstehen.