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Neue, größere Wohnheime für eine gesicherte Versorgung

Landshut - pm (17.03.2026) Stark steigende Kosten und der enorme Fachkräftemangel stellen die sozialen Systeme vor besondere Herausforderungen. Der Bezirk Niederbayern geht deshalb neue Wege und passt die Anzahl an Plätzen in neu zu errichtenden oder zu modernisierenden Wohnheimen der Eingliederungshilfe an. Dabei bleibt das oberste Ziel: Den Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung sowie Menschen mit seelischer Beeinträchtigung zu helfen und deren Versorgung sicherzustellen.

Die Zahl der beantragten Baumaßnahmen für neue Wohnplätze für Menschen mit Behinderung ist stark rückläufig, schilderte Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich im Sozialausschuss. „Bereits bewilligte Bauprojekte werden aufgrund des hohen Kostendrucks von Einrichtungsträgern teils nicht mehr realisiert, bereits gestellte Fördermittel werden zurückgegeben.“ Um die Versorgung der Menschen mit Behinderung oder seelischer Beeinträchtigung sicherzustellen, müssten deshalb die Rahmenbedingungen für Wohnheime der Eingliederungshilfe angepasst werden. Dabei gilt es laut Dr. Heinrich, die finanzielle Tragfähigkeit, die personellen Ressourcen sowie den wachsenden Bedarf zu berücksichtigen.

Mindestgröße von 24 Plätzen

Als wesentliche Stellschraube für eine wirtschaftliche Betriebsführung sieht der Bezirk die angebotene Platzzahl einer Einrichtung. Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern hat daher in seiner Sitzung am 12. März 2026 beschlossen, dass für die Genehmigung der Errichtung von Wohnheimneu- und ersatzneubauten als besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung eine Mindestgröße von 24 Plätzen Voraussetzung ist. Sollte der Bedarf für 24 Plätze nicht gegeben sein, kann die Mindestzahl in Ausnahmefällen unterschritten werden, führte Dr. Heinrich den Beschluss näher aus. Diese kleineren Einheiten sollen dann möglichst an eine andere Einrichtung angeschlossen werden. Auch eine Überschreitung der Platzzahl soll in Einzelfällen möglich sein. Jedoch ist aktuell die Förderfähigkeit aus Mitteln des Freistaats auf 24 Plätze begrenzt. Der Sozialausschluss des Bezirktags von Niederbayern hat deshalb einstimmig einer Resolution an das Sozialministerium zugestimmt, wonach zukünftig generell auch Einrichtungen mit mehr als 24 Plätzen förderfähig sein sollen. Auch bei Wohnheimen für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung soll die Sozialverwaltung laut Beschluss auf Einheiten mit mindestens 24 Plätzen hinwirken.

„Zeit für Paradigmenwechsel“

Für dieses Vorgehen spricht auch eine exemplarische Vergleichsberechnung auf Basis einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung, die eine Werkstatt besuchen, mit zwölf und alternativ 24 Plätzen. Diese hat laut Alexander Seidl, Leiter der Sozialverwaltung, ergeben, dass bei Errichtung größerer Wohneinheiten die Kosten pro Platz und Tag zwischen 8 und etwa 31 Prozent gesenkt werden können. Projekte mit größerer Platzzahl sind also deutlich wirtschaftlicher zu führen. Möglichkeiten zeigen sich beispielsweise bei den fixen Kosten einer Einrichtung, der technischen Ausstattung, der Bereitstellung von zentralen Diensten und Hintergrunddiensten, aber auch der Fachkraftquote. „Wohnformen mit 24 Plätzen benötigen weniger Fachpersonal als zwei Wohnformen mit jeweils zwölf Plätzen“, so Seidl.

Vor etwa acht Jahren wurde das Ziel formuliert, Komplexeinrichtungen in Bayern aufzulösen, erinnerte Dr. Heinrich. Doch: Je kleiner die Einheiten, desto teurer. „In Zeiten knapper Ressourcen müssen wir dafür sorgen, die Versorgung für die Menschen langfristig sicherzustellen – und die Finanzierbarkeit zu sichern.“ Besonders freut es den Bezirkstagspräsidenten, dass der Sozialausschuss geschlossen hinter dem Vorgehen steht. „Dies unterstreicht die Wichtigkeit und Dringlichkeit“, so Dr. Heinrich. „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel.“ Dies sei nun ein erster Schritt, viele weitere werden nötig sein – „an Bedarf, Versorgung und Effizienz orientiert“.

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