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16. März 2017

Vogelgrippe: Aufstallpflicht wird sofort aufgehoben

(16.03.2017) Aufgrund rückläufiger Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die seit November 2016 verfügte allgemeine Stallpflicht und das Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel ab sofort aufgehoben und Schutzmaßnahmen gelockert. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie Hobbyhalter im Stadt und Landkreis Landshut.

Bei einem erneuten Auftreten von Geflügelpest bei Wild- oder Hausvögeln werden bewährte Schutzmaßnahmen örtlich begrenzt ergriffen, die eine Stallpflicht und ein Marktverbot vorsehen. Die angeordneten Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) sind aber weiterhin bis 20. Mai 2017 einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem:

- Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung

- Händewaschen und Desinfektionsmaßnahmen vor und nach Betreten bzw. Verlassen des Stalls

- Futter und Einstreu etc. sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren

- Verfüttern von Geflügelteilen und Eierschalen von gekauften Eiern sind verboten

- Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des

Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern (Betriebsfremde Personen, aber auch Haustiere)

- Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- und Ausstallung reinigen

- Weiteres Bekämpfen von Schadnagern

 

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