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21. Juni 2017

"Wir rüsten unsere Feuerwehren für die Zukunft" Landtag erhöht Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre

feuerwehren radl

(21.06.2017) „Wir stellen jetzt die Weichen dafür, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben“, so Helmut Radlmeier, Stimmkreisabgeordneter für die Region Landshut. Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen.

„Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre“, so Radlmeier. „Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern.“ Zu diesem Ziel gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.

Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trägt auch deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, führt Radlmeier aus. Die Arbeit der über 6.800 Feuerwehrmänner und -frauen in der Region werde dadurch etwas erleichtert.

Bereits im März hatte sich Radlmeier mit den Führungsgraden der Feuerwehr in Stadt und Landkreis Landshut über die Novellierung des Feuerwehrgesetzes ausgetauscht und deren Bewertungen mitaufgenommen. „Wir rüsten unsere Feuerwehren für die Zukunft“, fasst Radlmeier das Ziel der Änderungen zusammen.Im

Im Bild oben von rechts: Schon frühzeitig besprach Stimmkreisabgeordneter Helmut Radlmeier mit Stadtbrandrat Gerhard Nemela und Kreisbrandrat Thomas Loibl die wesentlichen Änderungen des Feuerwehrgesetzes.

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