Landshut - pm (30.11.2021) Der Genuss alkoholischer Getränke seit Donnerstag, 24. November, nur noch in konzessionierten Bereichen von Gastronomiebetrieben und an festen Sitz- und Stehplätzen gestattet. Das Foto zeigt den Lageplan mit den betroffenen Verkehrsflächen.
Die Stadt Landshut hat in ihrer Eigenschaft als Kreisverwaltungsbehörde öffentliche Verkehrsflächen festgelegt, auf denen der Konsum von Alkohol seit Donnerstag, 24. 11., untersagt ist. Damit wird eine entsprechende Vorschrift der seit der gültigen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt.
Betroffen vom Alkoholkonsumverbot ist der gesamte Innenstadtbereich vom Maxwehr/Kapuzinerweg im Osten über den Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und die Alt- und Neustadt mit den jeweiligen Verbindungsgassen bis hin zum Nahensteig im Westen. Die Regelung umfasst außerdem die Mühleninsel, die Ländgasse, die Theaterstraße, den Ländtorplatz sowie das Isargestade.
Ausgenommen sind nur die ganzjährig betriebenen konzessionierten Außenbereiche von Gaststätten, die unter Beachtung der allgemein gültigen Infektionsschutzregeln betrieben werden dürfen. Zudem darf die Bewirtung ausschließlich an festen Sitz- und Stehplätzen erfolgen.

