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Gesundheitsamt Landshut weist für Reiserückkehrer auf die besondere Einreise-Quarantäneverordnung hin

Stadt und Landkreis Landshut - pm (03.08.2020) Auch wenn die Sommerferien in Bayern erst vor gut einer Woche begonnen haben – die Reisezeit ist bereits seit Wochen wieder voll im Gange. Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie weist das Gesundheitsamt Landshut erneut auf die geltenden Bestimmungen für Reiserückkehrer hin.

Betroffene werden gebeten, sich an folgende Adresse zu wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  Das nötige Formblatt kann auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden: www.landkreis-landshut.de. Hier sind auch weitere Informationen bzw. ein kompaktes Merkblatt verfügbar. Die Einreise-Bestimmungen gelten nicht nur für Einheimische, sondern für alle Einreisenden, auch für regelmäßige Grenzpendler und ausländische Arbeitskräfte.

 

Auf Basis der Einreise-Quarantäneverordnung (undefined) müssen diejenigen Personen, die sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland unbedingt einem Corona-Test unterziehen bzw. sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Entsprechende Abstriche werden in den größeren bayerischen Flughäfen oder an grenznahen Autobahn-Rastplätzen angeboten. Eine Übersicht der geltenden Risikogebiete ist auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts verfügbar:

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