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Theatersanierung: Der Regierungspräsident antwortet SPD-Stadträtin. OB Rampf sauer

aa grunwald heinz kopf gutLandshut. Stadträtin Maria Haucke (SPD) ist stets an vorderster Front zu finden, wenn es um das dringend sanierungsbedürftige Stadttheater geht. Ende November (30.11.) hat sie dazu an Regie- rungspräsident Heinz Grunwald (Foto) einen offe- nen Brief gerichtet, den wir ungekürzt veröffentlicht haben. Der Regierungspräse hat geantwortet.

Anfang letzter Woche wurde bereits die Rathausspitze mit OB Hans Rampf in die Regierung zitiert, um sich die Meinung der Grunwald-Administration anzuhören. Es ging in erster Linie um den geplanten Interimsbau für die Zeit der Theatersanierung. Diese Zwischenlösung will Grunwald nicht als "Plichtaufgabe" werten, sondern als "Freiwillige Leistung" . Dafür könne es keinerlei Extra-Kredit von Seiten der Regierung geben. Das wiederum veranlaßte OB Rampf vor dem Stadtrat zur Bemerkung, "er komme sich vor wie im falschen Film", ja er fühle sich gar "verarscht".

Später erläuterte Verwaltungschef Andreas Bohmeyer. auch obersters Sachwalter des Landshuter Kulturwesens,  die Haltung der Regierung: Die Intererimslösung, ein Neubau auf der Rückseite des Theaters mit Bühne, Orchestergraben und Zuschauerraum für 250 Personen, müsse "spürbar abgespeckt werden". Rampf  wurde deutlicher: Der Bau für  die Zwischenlösung in der derzeit häßlichen Baulücke entlang der Wittstraße müsse von den Architekten "spürbar" um Millionen Euro billiger geplant werden. In einem kurzen Schreiben an die Fraktion der "Bürger für Landshut" beteuerte der Regierungspräsident ebenfalls, dass die Interimslösung keine "Pflichtaufgabe" sei, sondern lediglich eine "Freiwillige Leistung" der Stadt.

Regierungspräsident hebt den Zeigefinger: "Dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt aufgrund der hohen Verschuldung gefärdet"

Hier das Antwort-Schreiben von Regierungspräsident Grunwald an SPD-Stadträtin Maria Haucke im Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau Haucke, vielen Dank für Ihren offenen Brief vom 30.November 2012. Auch mir liegt, wie Sie wissen, das Stadttheater sehr am Herzen. Die aus sicherheitstechnischen Gründen notwendige Sanierung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt des Theaters und wurde und wird auch von uns nicht in Frage gestellt.

Ein erfolgreicher Abschluss der Sanierungsmaßnahme setzt aber ebenso voraus, dass die Stadt Landshut die dafür erforderlichen finanziellen Lasten tatsächlich tragen kann. Im welchem Umfang dies möglich ist, beurteilt sich alleine anhand der Haushaltslage der Stadt Landshut. Aufgrund der Höhe der Verschuldung halten wir als Rechtsaufsichtsbehörde die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Landshut für gefährdet. Eine Ausweitung der Schulden sehen wir – seit Jahren – grundsätzlich nicht mehr als vertretbar an.

Nur ausnahmsweise haben wir mit Blick auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben im Bereich der Berufsschule auf dringende Bitte der Stadt Landshut in den Jahren 2011 und 2012 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von jeweils 6 Mio. € zugelassen. Die Genehmigung erfolgte aber unter der Auflage, dass die Kreditaufnahme nur insoweit ausgeschöpft werden darf, als diese zur Finanzierung der im Vermögenshaushalt des Jahres 2012 eingeplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen benötigt wird.

Minderausgaben oder Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug sind zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme einzusetzen. Sie dürfen nicht für zusätzliche Investitionen verwendet werden - so haben wir seinerzeit formuliert. Auf Nachfrage des Kämmerers haben wir zuletzt am 09.11.2012 mitgeteilt, dass eine Nettoneuverschuldung in Hinblick auf die Sanierung der Berufsschule nur ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn die Stadt Landshut den Investitionskostenzuschuss an den Berufsschulverband mangels anderer eigener Mittel nicht finanzieren kann.

Hierfür entfällt aber die Grundlage, wenn die Eigenmittel nur deshalb nicht ausreichen, weil die Stadt Landshut gleichzeitig aufschiebbare freiwillige Investitionsmaßnahmen (wie den Interimsbau für das Theater - Anm. d. Red.) durchführt. Aufschiebbar sind Investitionen, die nicht aus Gründen der Sicherheit oder des Erhalts der Bausubstanz dringend erforderlich sind. Wie die Stadt Landshut die Zeit während der Sanierung des Stadttheaters abdeckt, ist ganz allein die Entscheidung des Stadtrats.

Die beiden anderen Mitgliedsstädte des Zweckverbands Landestheater Niederbayern haben seinerzeit kostengünstigere Lösungen gefunden, ohne dass der Zweckverband in Frage gestellt worden wäre. Weder ich noch die Regierung von Niederbayern haben die Zukunft des Zweckverbandes thematisiert, so dass aus meiner Sicht kein Anlass dazu besteht, um Arbeitsplätze zu fürchten. Ich bin im Gegenteil sicher, dass die Stadt Landshut ihre schwierige Aufgabe, die bestehende finanzielle Situation und die an sie gestellten Ansprüche und Wünsche in ein vertretbares Verhältnis zueinander zu bringen, auch weiterhin erfolgreich bewältigen wird. Wo hierzu – unter Beachtung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts – unser Rat erbeten wird, sind wir auch weiterhin gerne dazu bereit."

 

 

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