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80 neue Unterschriften Contra Westtangente Bi-Rechtsanwalt zum "Koppelungsverbot"

aa presse 23 Buergerbegehren bild 01Die Bürgerinitiative (Bi) "Pro Lebensraum Landshut - Contra Westtangente" reichte heute, Freitag (3.02.), weitere 80 Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen die Westanbindung im Rathaus ein. Somit dürften – vorbehaltlich der Prüfung durch die Stadtverwaltung – die noch fehlenden 18 Unterschriften ergänzt und das Quorum von 6 Prozent der Wahlberechtigten Landshuts erreicht sein. Im Bild die Erstübergabe von über 3300 Unterschriften an OB Hans Rampf und Verwaltungdirektor Andreas  Bohmeyer durch Bi-Sprecher Thomas Zetterer (re.).

Bezüglich der Bedenken über die Zulässigkeit der Fragestellung seitens des Oberbürgermeisters und einiger Stadträte gibt es folgende Stellungnahmen:

Dr. Ulrich Kaltenegger, Rechtsanwalt  in Landshut, der von der Bürgerinitiative mit der Überprüfung der Rechtsansicht des Herrn Oberbürgermeisters beauftragt wurde, kommentiert die Bedenken so:

Die Frage nach dem so genannten „Koppelungsverbot“ stellt sich nur dann, wenn „zwei thematisch verschiedene Verfahrensgegenstände“ miteinander in einem Bürgerbegehren gekoppelt werden). Beim Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Pro Lebensraum Landshut – Contra Westtangente“ fehlt es bereits an zwei thematisch verschiedenen Verfahrensgegenständen. Es geht, wie auch aus der Begründung ersichtlich, ausschließlich um den Bau einer Straße (Westanbindung). Sonstige Projekte stehen nicht zur Debatte. Die in der Fragestellung erwähnte „Erhaltung des Naherholungsgebietes Isarauen“ ist kein eigenständiges Vorhaben und auch kein eigener Verfahrensgegenstand. Ausweislich der Begründung werden mit dem Bürgerbegehren keinerlei Maßnahmen zur Erhaltung des Naherholungsgebietes Isarauen gefordert, die über dessen Verschonung vor einem Bau der Westanbindung hinausgehen.

Das Bürgerbegehren ist daher im Sinne des Art. 18 a Abs. 4 GO inhaltlich zulässig.

Und die Sprecher der Bürgerinitiative sind sich einig: Die Befürworter der Westanbindung -  dabei geht es im Wesentlichen um die vom Stadtrat beschlossene Variante 7 – haben schlichtweg Angst, dass durch eine demokratische Abstimmung der Landshuter Bevölkerung ihr Votum für den Bau aufgehoben wird. Dabei steht der Oberbürgermeister Hans Rampf mit seinen Worten „das letzte Wort hat der Bürger“, in der Pflicht, genau das zu ermöglichen. Sein theoretisches Gedankenspiel -  eine Westanbindung ohne wesentliche Beeinträchtigung des Naherholungsgebietes in den Isarauen – scheitert schon an den Fakten (der Beschlussfassung des Stadtrates für die Variante 7 und deren Trassenführung) und sollte nicht zu naiven und in die Irre führenden Diskussionsbeiträgen führen.

Der Bau der Westanbindung beeinträchtigt unmittelbar das Naherholungsgebiet Isarau. Ein direkterer Zusammenhang ist wohl kaum möglich. Deswegen besteht auch seitens der Bürgerinitiative kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung.

i.V. die Sprecher der
Bürgerinitiative Pro Lebensraum Landshut Contra Westtangente

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