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Kulturfonds „Kunst“: Zuschüsse bis 1. Oktober beantragen

Niederbayern - pm (23.08.2025) Der Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst ist in eine neue Förderrunde gestartet: Kulturakteure, auch Kommunen, haben die Gelegenheit, für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Dies ist digital unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/kulturfonds möglich. Die Frist läuft bis 1. Oktober.

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Museen, zeitgenössische Kunst, Musik, Archive, Bibliotheken, Literatur und internationaler Ideenaustausch. Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, die mindestens 10.000 Euro betragen müssen.

„Jede Idee, jedes Projekt bereichert unsere Region und zeigt, wie lebendig und vielseitig Niederbayerns Kulturszene ist. Nutzen Sie die Gelegenheit – es lohnt sich“, ermuntert Regierungspräsident Rainer Haselbeck alle Kulturakteurinnen und -akteure, sich für die neue Förderrunde zu bewerben. „Was Kultur möglich macht, beeindruckt immer wieder. Kultur verbindet Menschen und macht unsere Heimat bunter und lebenswerter. Die großzügige Förderung des Freistaates unterstützt nicht nur vielfältige Investitionen. Sie ist auch ein klares Zeichen der Wertschätzung für die großartige Leistung der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander.“

Zum Kulturfonds und zu den Antragsregularien: Es können kulturelle Investitionen und Projekte unterstützt werden, die von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig: Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Förderung, die bei maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegt, erfolgt in Form von Zuschüssen.

Möglich wäre beispielsweise die Förderung herausragender Musikveranstaltungen, Wettbewerbe, Theateraufführungen, Symposien, aber auch der Bau, Aus- oder Umbau von Probe- und Veranstaltungsräumen eines Laienmusikvereins. Denkbar wären darüber hinaus Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder Sicherheitsmaßnahmen zum Einbruchschutz im Museumsbereich, wie die Installation von Haustechnik (hier ist sogar ein Fördersatz von bis zu 50 Prozent möglich).

Weitere Informationen rund um das digitale Förderverfahren gibt es online auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/kulturfonds.

Interessierte können sich bei Fragen an das Sachgebiet „Kommunale Angelegenheiten“ unter Telefon 0871 8081244 oder 08718081248 wenden.

Infos zum Kulturfonds gibt es auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst: www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html.

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