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Explosiv - Neuerungen im Sprengstoffrecht

aa grunwald redner breit

Regierungspräsident Heinz Grunwald begrüßte rund 100 Teilnehmer des Forums.

Sprengstoff hat es in sich - strenge Vorschriften regeln den Umgang und Verkehr. Ab dem 5. April 2015 müssen Hersteller, Händler und Verwender bei der Lieferkette aller genutzten Explosivstoffe von der Herstellung bis hin zur Verwendung jeden Schritt lückenlos dokumentieren.

Darüber hat das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern bei der Veranstaltung "Forum Bayerische Gewerbeaufsicht - Neuerungen im Sprengstoffrecht" am vergangenen Freitag informiert.

Rund 100 Teilnehmer erfuhren anhand praxisrelevanter Beispiele, wie die EU-Kennzeichnungsrichtlinien umgesetzt werden können.

Nach den Terroranschlägen 2004 in Madrid hat die Europäische Union einige neue Vorschriften für den Umgang mit Explosivstoffen erlassen. Schon seit 2013 müssen alle gewerblich genutzten Explosivstoffe eine elektronisch lesbare Kennzeichnung tragen. Jetzt kommen auf die betroffenen Unternehmen zusätzliche Aufgaben zu: Ab April 2015 muss jeder dieser Stoffe, egal ob Sprengstoffpatrone, Zünder oder Treibladungspulver mit seinem eindeutigen Identifizierungscode jederzeit nachzuverfolgen sein. /ebre

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