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EU will Holz als nicht erneuerbar einstufen

Freyung - pm (16.02.2023) Die Vertreter von Waldbesitzern in ganz Deutschland und darüber hinaus sind alarmiert - auch im Landkreis Freyung-Grafenau, wo die Waldbesitzervereinigung kürzlich Bezirkstagspräsidenten Dr. Olaf Heinrich über eine neue EU-Richtlinie informierte.

Denn wenn der Entwurf so bleibt, wäre ab 2030 Holz aus dem Wald kein nachhaltiger Energieträger mehr. Die Folgen: Waldbauern müssten möglicherweise beim Verbrennen von Scheitholz oder Hackgut eine Strafzahlung als CO2-Abgabe leisten, später (ab 2050) wäre es sogar komplett verboten. Hingegen wäre der Holzabfall aus dem Sägewerk wiederum nachhaltig - "Unsinn" aus Sicht der Forstwirtschaft. Nicht nur den Waldbesitzer würde das treffen, sondern auch jeden, der zuhause mit Holz heizt oder zuheizt. "Es steht hier die traditionelle ländliche Lebensweise bzw. Energieversorgung auf dem Spiel. Erst wenn die Bäume im Wald als Schadholz gelten, durch Käferbefall etwa, wären sie als Energieträger wiederum nachhaltig", betont Josef Höppler, Vorstand der WBV Freyung-Grafenau.

Dies würde dazu führen, dass vor allem kleine Waldbesitzer ihre Wälder nicht mehr pflegen und bewirtschaften und damit der dringend notwendige Waldumbau zum Erliegen käme. "Das würde die komplette Forstwirtschaft auf den Kopf stellen oder zum Erliegen bringen, das Einkommen vieler Waldbauern vernichten und den ländlichen Raum diskriminieren", so Josef Höppler, der betont, dass im Bayerischen Wald jährlich nach wie vor mehr Holz nachwachse als genutzt werde - das belege die Bundeswaldinventur ganz eindeutig.

Auch wenn bis 2030 die neue Richtlinie wohl noch nicht manifestiert ist, ist für Olaf Heinrich das Thema hochbrisant. "Immerhin werden in vielen Gemeinden derzeit mit finanzieller Förderung des Staates regionale Energiekonzepte umgesetzt, die gerade bei uns in Niederbayern häufig Holzhackgut nutzen."

Nun gelte es, dass sich "alle politischen Vertreter auf allen Ebenen unabhängig von Parteizugehörigkeit gemeinsam stark machen". Denn auch im Falle der Wasserkraft sei es im vergangenen Jahr gelungen, die neue EEG-Richtlinie auf Bundesebene noch abzuändern.

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