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Richtig vererben: Informationen der CSA

CSA Vererben

CSA-Kreisvorsitzender Karl-Josef Wenninger (2.v.l.) dankte im Beisein der Kreisvorsitzenden der Senioren-Union Landshut-Land, Renate Zitzelsberger (r.), sowie der Marktgemeinderäte Eva-Maria Spanner und Ludwig Lang Rechtsanwalt Johannes Vötterl (m.) für seine Ausführungen.

Essenbach - pm (18.10.2019) Gewillkürte Erbfolge, Berliner Testament, Dreimonatseinrede: Das deutsche Erbrecht ist komplex und kompliziert. Den Begriffsdschungel lichtete die Christlich-Soziale Arbeitnehmerschaft (CSA) in einer gut besuchten Informationsveranstaltung im Essenbacher Sportheim. Der Referent des Abends, Rechtsanwalt Johannes Vötterl, hatte dabei den ein oder anderen Tipp parat.

Rechtsanwalt Johannes Vötterl von der Landshuter Rechts- und Fachanwaltskanzlei Dr. Götzer, Götzer & Kollegen beleuchtete in seinem Vortrag die wichtigsten Aspekte des Erbrechts. Vererbt werde in der Regel im engsten Familienkreis. „Der Fall des reichen Erbonkels aus den USA ist dagegen eher selten“, meinte Vötterl schmunzelnd.

Die gesetzliche Erbfolge begünstigt den Ehepartner und die blutsverwandten Angehörigen. Wer eine andere Erbfolge wünscht, komme um ein Testament oder einen Erbvertrag nicht umhin.

Nachlass selbst regeln

Auch sogenannte Mallorca-Rentner sollten ein Testament aufsetzen. Wer seinen Lebensabend im Ausland genießt, bei dem komme im Falle des Todes das Recht des Aufenthaltslandes zur Geltung. Das könne für die Erben mit Nachteilen verbunden sein.

Aus welchen Gründen auch immer: Wer seinen Nachlass selbst regeln will, der müsse ein Testament aufsetzen. Eine solche „gewillkürte“, also individuelle Erbfolge ist dann sinnvoll, wenn man eine bestimmte Person zum Erben einsetzen möchte. Außerdem können man damit etwa Hilfsorganisationen mit einer Erbschaft bedenken. Wichtig ist, dass der letzte Wille in schriftlicher Form hinterlassen wird. Eigenhändige Testamente sollten immer handschriftlich verfasst und mit vollständigem Namen und Datum unterschrieben sein, mahnte Vötterl. Ein am PC getipptes Testament wird im Zweifelsfall nicht anerkannt. Natürlich könne man seinen letzten Willen auch bei einem Anwalt oder einem Notar aufsetzen.

„Beim Inhalt des Testaments sind Sie relativ frei“, meinte der Rechtsanwalt. Es gebe Testamente, die nur wenige Sätze umfassten. Andere wiederum gingen über mehrere Seiten. In einem Testament könne man nicht nur seine Erben bestimmen und zum Beispiel bestimmte Geldbeträge oder Gegenstände vermachen, sondern auch Anordnungen und Auflagen festhalten. Das ginge vom Veräußerungsverbot eines Grundstückes bis hin zu Vorgaben zur richtigen Versorgung des Haustieres, schilderte Vötterl.

Auch auf steuerliche Besonderheiten wurde eingegangen. Vötterl legte die Auswirkungen von Freibeträgen, Erbschaftssteuersatz und den Einfluss von selbstgenutzten Immobilien dar. Gerade bei größeren Vermögen könnten Schenkungen bereits zu Lebzeiten sinnvoll sein, riet der Rechtsanwalt. Dadurch nutze man Freibeträge voll aus und spare so spätere Belastungen für die künftigen Erben.

Rechte und Pflichten

Dass man als Erbe nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat, wurde ebenfalls deutlich. „Wer erbt, übernimmt alles“, wies Vötterl auf die sogenanntee Gesamtrechtsnachfolge hin. Als Erbe müsse man sich sowohl um die Bestattung des Erblassers als auch um die Erfüllung der im letzten Willen festgelegten Auflagen kümmern.

Karl-Josef Wenninger, Kreisvorsitzender der CSA in der Region Landshut, dankte dem Referenten für seine kompetenten Ausführungen: „Sie haben es geschafft, das komplexe Erbrecht verständlich zu erläutern. Der große Zuspruch zu dieser Veranstaltung zeigt, wie sehr das Thema die Menschen in der Region beschäftigt.

Vogginger

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