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Das Landratsamt veröffentlicht Empfehlungen für Sternsinger-Aktionen bei Corona-Pandemiebedingungen

sternsinger mit maskepm (03.01.2022) Sie gehören zum neuen Jahr einfach dazu: Die Sternsinger, die im Namen der guten Sache Segen und Neujahrsgrüße in die Häuser bringen. Leider sind wie bereits im Vorjahr Kontaktbeschränkungen nötig, um der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenwirken zu können. Brauchtumspflege bleibt während des aktuellen Pandemie-Geschehens eine Herausforderung. Fest steht, dass die Sternsinger-Aktionen in der altbekannten Weise auch 2022 nicht stattfinden können.

Das Landratsamt Landshut versucht, Empfehlungen zu erarbeiten, unter welchen Maßgaben die regionalen Traditionen rund um Heilig Drei König in diesem Jahr möglich sein können. Die Empfehlungen basieren auf der aktuell gültigen Rechtslage, die aber bereits des Öfteren verändert wurde und deshalb als vorläufig zu betrachten ist.

Wichtig ist, dass alle Beteiligten für den Schutz der Bevölkerung und die gegenseitige Rücksichtnahme einstehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen, gerade auch im privaten Bereich, zu vermeiden.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Landshut ist zwar seit Tagen relativ stabil (heute liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 177,4 laut Robert-Koch-Institut), aber nach wie vor auf anhaltend hohem Niveau.

Das Landratsamt Landshut spricht folgende Empfehlung für die Durchführung der Sternsinger-Aktionen aus:

· Der Besuch der Heiligen Drei Könige innerhalb von gottesdienstlichen Feiern ist, unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln, gestattet.

· Erlaubt ist, dass die Sternsinger durch die Straßen gehen und im Vorbeigehen Grußbotschaften übermitteln und Spenden sammeln

· Private Besuche der Heiligen Drei Könige in den Häusern bzw. in privaten Räumlichkeiten sind auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens im Landkreis im Rahmen der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen unabhängig des Impfstatus, Ungeimpfte dürfen nur zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen) möglich. Sie sollten aber am Besten im Freien (z.B. Garten) unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften stattfinden.

· Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist zu beachten.

· Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Brauchtumsdarsteller im Rahmen der 3G/2G-plus-Regel (je nach Alter) wird empfohlen.

· Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Brauchtumsdarsteller sollte sich auf möglichst wenige Personen (max. drei Aktive) beschränken. Die Kontaktbeschränkungen gelten auch in diesem Zusammenhang: Kinder unter 14 Jahren können unabhängig ihres Impfstatus teilnehmen – für alle weiteren Teilnehmer gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen fort.

· Keine Teilnahme von Personen mit Covid-19-typischen Krankheitssymptomen.

· Im Übrigen gelten die Regelungen der 15. BayIfSMV – mögliche Sonderreglungen bzgl. Heilig-Drei-König sind noch nicht bekannt.

Landrat Peter Dreier bedauert es sehr, dass ein weiteres Jahr die Brauchtümer zum neuen Jahr nicht wie vor der Pandemie begangen werden können: „Aber die aktuelle Situation fordert uns nochmal alle – gerade in der jetzigen Phase kurz vor der fünften Welle braucht es mehr Umsicht und Rücksicht aufeinander denn je.“

Vogginger

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