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Höhere Gebühren für Bauschutt: Preisanpassung zur Kostendeckung

Landkreis Landshut - pm (03.01.2023) Ab dem 5. Januar erhöhen sich im Landkreis Landshut die Gebühren für die Anlieferung von verwertbarem Bauschutt. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und der entsprechenden Änderung der Gebührensatzung zugestimmt. Der Landkreis Landshut betreibt sowohl in Geisenhausen als auch in Inkofen, Rottenburg, eine Bauschuttannahmestelle.

Dort können private und gewerbliche Anlieferer verwertbaren Bauschutt, wie reinen Ziegel- und Betonabbruch, Pflastersteine, Natursteine usw. abgeben. Die mineralischen Abfälle werden dann entsprechend aufbereitet und als geprüftes, güteüberwachtes und zertifiziertes Recyclingmaterial wieder zum Verkauf angeboten. Dieses Material dient dann beispielsweise dem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Wegebau, der Flächen- und Parkplatzbefestigung oder dem Unterbau an geeigneten Standorten.

„Der Rechnungsprüfungsausschuss hielt die Anpassung der seit 2018 unveränderten Gebührensatzung für erforderlich“, so Gernot Geißler, Leiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt Landshut. Bisher lag das durchschnittliche Defizit bei 73.000 €uro pro Jahr. Mithilfe der neuen Gebühren sollen die beiden Bauschuttannahmestellen künftig kostendeckend arbeiten. Ab 5. Januar gelten folgende Gebühren:

Annahme von verwertbarem Bauschutt: 13 €uro pro m³
Verkauf von zertifiziertem Recycling-Material: 9,50 €uro pro m³

Die gestaffelten Gebühren der 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Bauschuttannahmestellen werden auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht (www.landkreis-landshut.de).

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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