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380-kV-Leitung „Sittling – Altheim“: Regierung leitet Anhörungsverfahren ein

Neubau 380 kV Leitung Sittling Altheim

Das Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung für den von der TenneT TSO GmbH beabsichtigten Neubau der 380-kV-Leitung „Sittling – Altheim“ ist eingeleitet. - Grafik: TenneT TSO GmbH

Niederbayern - pm (27.11.2024) Die Regierung von Niederbayern hat das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Leitung „Sittling – Altheim“ („Juraleitung“, Abschnitt C) eingeleitet. Das Verfahren wurde von der TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiberin beantragt. Die Planunterlagen werden voraussichtlich ab kommenden Montag, 2. Dezember, von den betroffenen, nachfolgend genannten, Kommunen online zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:

Hier handelt es sich um die Städte Abensberg, Landshut, Neustadt an der Donau und Rottenburg an der Laaber, die Märkten Ergolding, Ergoldsbach, Essenbach und Rohr in Niederbayern sowie die Gemeinden Biburg, Hohenthann, Kirchdorf, Saal an der Donau und Wildenberg.

Die TenneT TSO GmbH beabsichtigt den Neubau einer circa 49 Kilometer langen 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Sittling und Altheim. Die geplante Freileitung verläuft in den Städten Abensberg und Neustadt an der Donau, im Markt Rohr in Niederbayern, in der Gemeinde Kirchdorf (allesamt Landkreis Kelheim) sowie der Stadt Rottenburg an der Laaber, im Markt Essenbach und in der Gemeinde Hohenthann (allesamt Landkreis Landshut). Auf Teilabschnitten der Freileitung sollen bestehende 110-kV-Leitungen mitgenommen werden. In der Stadt Landshut, im Markt Ergolding und in den Gemeinden Biburg, Saal an der Donau und Wildenberg sind Flächen für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Ausschließlich vom Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung betroffen ist der Markt Ergoldsbach.

Planunterlagen online einsehbar

Die Planunterlagen stehen voraussichtlich ab dem kommenden Montag, 2. Dezember, auf den Internetseiten der vorgenannten betroffenen Kommunen zur Verfügung.

Die Einsichtnahme ist während der Auslegungsfrist voraussichtlich ab 2. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025 möglich. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können Betroffene Anregungen, Stellungnahmen und Einwendungen abgeben.

Die Unterlagen werden während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/pfv-enwg unter dem Reiter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht.

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