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31.12.: Silvester-Feuerwerk auf der Burg Trausnitz strikt verboten. Geldbußen bis zu 5.000 €uro drohen

burg trausnitzLandshut (31.12.2016) Die Burg Trausnitz ist gerade an Silvester ein beliebter Treffpunkt. Wichtig: Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist dort generell untersagt.

Wie das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut mitteilt, dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes auch am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem gesamten Gelände der Burg Trausnitz keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Bei Verstoß dieser Anordnung muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro gerechnet werden.

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