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Waldbrandgefahr: Wieder Grillverbot in der Gretlmühle! Bei Zuwiderhandlungen bis zu 2.500 € Strafe

 Landsut (25.07.2018) Aufgrund der anhaltend trockenen und heißen Witterung besteht derzeit wieder erhöhte Waldbrandgefahr. Da in den nächsten Tagen laut Wetterprognosen ebenfalls kein nennenswerter Niederschlag in Sicht ist, muss die Stadt mit sofortiger Wirkung ein Grillverbot für das Naherholungsgebiet Gretlmühle aussprechen.

Das bedeutet, dass auch auf dem Grillplatz das Grillen verboten ist. Außerhalb des mit Baumstämmen umgrenzten Grillplatzes ist dies generell untersagt, dasselbe gilt für das Errichten anderer offener Feuerstellen.

 

Um Brände zu vermeiden werden die Besucher auch im eigenen Interesse gebeten, sich strikt an diese Regelung zu halten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Die Aufhebung des Grillverbots wird wieder in der Presse bekannt gegeben.

 

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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