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Unappetitliche Häufchen: Stadt appelliert an Hundehalter

presse 12 Hundehalter Regelungen 1Landshut - pm (13.02.2019) Kaum schmilzt die Schneedecke dahin, treten unappetitliche Häufchen wieder vermehrt zum Vorschein. Die Stadtverwaltung nimmt dies zum Anlass, auf die geltenden Regelungen in Sachen Verschmutzung durch Hundekot im Stadtgebiet hinzuweisen.Danach ist es auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen – insbesondere Gehwege, Begleitgrün, Böschungen – untersagt, Hunde koten zu lassen, ohne den Kot mitzunehmen und zu entsorgen.

Gleiches gilt für alle öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, etwa den Stadtpark, den Hofgarten, der Mühleninsel und den Herzoggarten samt aller dort vorhandenen Wege, Spiel-, Sport- und Liegeflächen, Grillplätze und Wasserflächen. Auch auf dem Betriebsgelände der Dulten und des Landshuter Christkindlmarktes gilt diese Regelung. Auf Kinderspielplätze und alle Sport- und Bolzplätze dürfen Hunde generell nicht mitgenommen werden. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Leider stellt auch das Stadtgartenamt fest, dass es zahlreiche Hundehalter mit der Übernahme der Verantwortung für die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht wirklich ernst nehmen. Allein mit Verboten und Sanktionen ist die Problematik aber nicht zu lösen. Eine flächendeckende „Rund-um-die-Uhr-Überwachung“ des gesamten Stadtgebietes ist sowohl personell als auch finanziell illusorisch. Letztlich kann hier nur die Einsicht der Hundehalter zu einer Verbesserung führen beziehungsweise Bürger zeigen die ihnen bekannten Missetäter (Personalien werden benötigt) bei der Polizei oder Stadtverwaltung an.
Die Stadt appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein und die Fairness der Hundehalter. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Hundehalter die von ihren Tieren verursachten Verschmutzungen beseitigen. Ob dies durch Mitführen eigener Tütchen geschieht, in die die Hinterlassenschaften aufgenommen und dann in den nächsten Mülleimer entsorgt werden, oder durch die Nutzung der mit öffentlichen Geldern extra für die Hundehinterlassenschaften aufgestellten Hundestationen (Dog Station), ist dabei jedem selbst überlassen.

Von der Stadt wurden an häufig begangenen „Gassi-Routen“ insgesamt knapp 25 Hundestationen installiert:
Mühleninsel: Grünanlage neben Ländsteg;
Freyung: Grünanlage westlich Kirche St. Jodok;
Freyung: Grünanlage östlich Kirche St. Jodok;
Bachstraße/Hagengasse: Kriegerdenkmal Achdorf;
Dreifaltigkeitsplatz: große Grünanlage gegenüber Post;
Weissenauer Weg: Höhe Lehrerparkplatz Hans-Leinberger-Gymnasium;
Am Spitalacker: hinter Bebauung Kellerbergstraße 15;
Hammerbachweg: Brücke zum Piusweg, hinter Sportzentrum West;
Stadtpark: auf Höhe Savignystraße;
Stadtpark: Ecke Papiererstraße/Staudenrausstraße
Verbindungsweg Nikolastraße 33/Herzog-Wilhelm-Straße: Grünanlage, Nähe Ruhebank;
Hirschstetter Weg: oberhalb Spielplatz;
Herzog-Georg-Platz: Grünanlage Nähe Brunnen;
Georg-Zeller-Str.: Nähe Spielplatz Kanalstraße;
Annette-von-Droste-Hülshoff-Weg: Nähe Spielplatz J.-A. Schmeller-Straße/Felix-Dahn-Straße;
Annette-von-Droste-Hülshoff-Weg: Nähe Spielplatz Judithstraße;
Europagarten Hofgarten: Nähe Prantlgarten/Freyung;
Am Wirtsanger: gegenüber Parkplatz/Containerplatz;
Veichtederpointweg: gegenüber Haus-Nummer 42 bei Kiesweg;
Eingang Hofgarten: Nähe Parkplatz/Spielplatz;
Am Schmiedlacker: gegenüber Haus-Nummer 40, Zugang Bolzplatz;
Bründlweg/Am Bründl: Beginn Fußweg zur Kapelle;
Daimlerstraße: Nähe Bolzplatz

Foto: Stadt Landshut 

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