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Sa., 19.09., 13 Uhr: Auch das Verwaltungsgericht verbietet den Demo-Zug vom Bismarckplatz durch die Innenstadt

demo verbot coronaLandshut - pm (19.09.2020) Es bleibt dabei: Der im Vorfeld der heute in Landshut geplanten Demonstration unter dem Titel „Fest für die Freiheit und Selbstbestimmung – Wir für das Grundgesetz“ angemeldete Demo-Zug „Ruf der Trommeln – Für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ darf nicht durchgeführt werden.

Die Stadtverwaltung hatte diese Veranstaltung gestern untersagt, weil sich das Infektionsgeschehen in Landshut weiterhin auf erhöhtem Niveau bewegt. So liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen nach wie vor nur knapp unter der Frühwarnschwelle von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Gegen den entsprechenden Bescheid hatten die Initiatoren Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Regensburg gestellt. Dieses lehnte den Antrag ab und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadt Landshut. Heute Mittag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Der Beschluss ist damit unanfechtbar.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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