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Regeln für Landshuter Silvesternacht: Ansammlungsverbot nur an bestimmten Plätzen, auch Feuerwerk bleibt untersagt

böllerverbot sivesterLandshut - pm (26.12.2021) Gemäß der aktuellen Bayerischen Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen sind zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Die Stadt Landshut hat in ihrer Eigenschaft als Kreisverwaltungsbehörde nun per Allgemeinverfügung den Geltungsbereich dieser Regelung festgelegt. Demnach gilt das Ansammlungsverbot analog zum bereits seit mehreren Wochen bestehenden Alkoholkonsumverbot im gesamten Innenstadtbereich.

Also den Bereich vom Maxwehr/Kapuzinerweg im Osten über den Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und die Alt- und Neustadt mit den jeweiligen Verbindungsgassen bis hinauf  zum Nahensteig im Westen. Die Regelung umfasst außerdem die Ländgasse, die Theaterstraße, den Ländtorplatz sowie das Isargestade, die Mühleninsel und die Hammerinsel jeweils mit den örtlichen Grünflächen und Spielplätzen.

Darüber hinaus bleibt selbstverständlich das seit Jahren aus Brandschutzgründen geltende Feuerwerksverbot im gesamten historischen Zentrum und im Umfeld der Burg Trausnitz bestehen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist heuer ohnehin bundesweit untersagt.

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