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Verstärkerbusse bis Ostern verlängert. Nach den Ferien mehr Busse im Schülerverkehr - 3G- und FFP2-Maskenflicht

bild schulbus frontLandshut - PM (27.12.2021) Die Corona-Pandemie bestimmt viele Bereiche des öffentlichen Lebens nach wie vor: Vor allem in den Schulen, und damit auch im Rahmen der Schülerbeförderung, ist es ein erklärtes Ziel, das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten und so den Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können.

Dazu werden im Landkreis Landshut seit Beginn dieses Schuljahrs, wie bereits im Jahr zuvor, zusätzliche Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auf den öffentlichen Buslinien angeboten. Die Schüler können sich auf mehrere Busse verteilen. So wird die Zahl der Fahrgäste in den einzelnen Fahrzeugen reduziert.

Auch nach den Weihnachtsferien (ab 10. Januar 2022) werden die nun bereits eingesetzten Verstärkerfahrten weiter bedient. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs, die vorhandenen Regionalbuslinien verkehren also weiterhin nach ihrem regulären Fahrplan. Das Landratsamt bittet die Schülerinnen und Schüler, das zusätzliche Angebot anzunehmen und selbstständig auf eine regelmäßige Verteilung in den Bussen zu achten. Die Verstärkerfahren werden zunächst bis zum Beginn der Osterferien am 08. April 2022 angeboten.

Die aktuell bestellten Verstärkerfahrten inklusive der Fahrpläne finden Sie sowohl auf der Homepage des Landkreises Landshut (www.landkreis-landshut.de) als auch auf der Homepage des Landshuter Verkehrsverbundes (LAVV) unter folgendem Link: www.lavv.info.

Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung können sich zwischenzeitliche Änderungen auch kurzfristig ergeben. Bei weiteren Fragen zu den Verstärkerfahrten bittet das Landratsamt, sich in erster Linie an die zuständigen Verkehrsunternehmen zu wenden.

Der Bund hat im geänderten Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass nur geimpfte, genesene oder aktuell negativ auf das Corona-Virus getestete Personen den ÖPNV nutzen dürfen (3G-Regel). Alle Fahrgäste müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen und dem Prüfpersonal jederzeit vorweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Dazu müssen sie einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Während der Weihnachtsferien werden aber keine Tests in den Schulen durchgeführt, sodass auch von Schülerinnen und Schüler, die während der Ferien den ÖPNV nutzen, einen separaten Test- bzw. Impfnachweis benötigen.

Außerdem besteht in allen öffentlichen Buslinien die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Komplett davon ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen lediglich eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

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