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Alkoholverbot in der Stadt bis 22. Februar verlängert

luger michael rathausMichael Luger, Referent für Wirtschaftsförderung der Stadt

Die Landshuter Wirtschaftsförderung informiert in ihrer neusten E-Mail über die aktuellen Coronamaßnahmen, die Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022 und die Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot der Stadt Landshut bis zum 23. Februar.

Maßnahmen der 15. BaylfSMV werden angepasst:

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 23.02.2020 verlängert. Folgende Punkte werden daraus zum 09.02.2022 angepasst:

  • In der Gastronomie ist die Corona-bedingte Sperrstunde ab heute aufgehoben
  • Der Besuch von körpernahen Dienstleistungen, wie Friseure oder Fußpflege, ist wieder mit der 3G Regel möglich. Außerdem entfällt die Kontaktnachverfolgung bei Kunden. Weiterhin bleibt aber die FFP2 Maskenpflicht erhalten.
  • Die Besucherobergrenze bei Messen wird von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.
  • Bei Sportveranstaltungen gilt nun eine Zuschauerauslastung von max. 50 %. Weiterhin gilt dabei die 2G-plus Zugangsregelung mit FFP2-Maske. Die maximale Zuschaueranzahl von 15.000 Besuchern darf aber nicht überschritten werden.
  • Bei kulturellen Veranstaltungen gilt jetzt eine Zuschauerauslastung von max. 75%. Auch hier gilt weiterhin die 2G-plus Regel und die FFP2-Maske für den Besuch der Veranstaltung. Die maximale Besucherzahl von 15.000 darf ebenfalls nicht überschritten werden.
  • Der Besuch von Bädern, Thermen und Saunen, ist ab heute mit der 2G Regel wieder möglich.
  • Die Regelung zum regionalen Hotspot-Lockdown wird bis einschließlich 23.02.2022 weiter ausgesetzt.

Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022 beschlossen

Bayern garantiert bis mindestens 31. Dezember 2022 die Finanzierung der Impfzentren. Das hat der Ministerrat beschlossen und schafft somit eine Planungssicherheit für alle Betreiber auf kommunaler Ebene.

Alkoholkonsumverbot der Stadt Landshut wird bis 23. Februar verlängert

Die Stadt Landshut verlängert das Verbot des Konsums von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen bis einschließlich 23. Februar.

 

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