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Umtausch von Alt-Führerscheinen künftig online möglich

Führerschein

Schrittweise müssen sich Autofahrer von ihren „alten“ Führerscheinen trennen und sie umtauschen. Den Kartenführerschein kann man online beantragen. - Foto: Stadt Landshut

Landshut - pm (02.08.2024) Wer einen alten „Lappen“ hat, der gegen eine neue Fahrerlaubnis umgetauscht werden muss, kann in Landshut nun einen neuen Online-Service nutzen. Autofahrerinnen und -fahrer können diesen Dienst, auch auf mobilen Endgeräten, jederzeit abrufen. Der digitale Führerschein-Tausch ist wie viele weitere Angebote Teil des Ausbaus der Verwaltung als moderne Dienstleistungsbehörde, die die Digitalisierung vorantreibt und somit bestmöglich erreichbar ist.

Online-Verwaltungsangebote wie dieses sind nicht nur gut für die Bürgerinnen und Bürger, die sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt sparen. Sie machen auch die Arbeit der Kommunen einfacher und effizienter. Den Antrag auf neue Führerscheine können Autofahrer online stellen und müssen den alten dann nur an die zuständige Führerscheinstelle senden.

Da die alten Papierführerscheine nach und nach ihre Gültigkeit verlieren, müssen sie rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen fälschungssicheren Führerschein in Kreditkartengröße ersetzt werden. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 Zug um Zug in den neuen, befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa Papier-Führerscheinen richtet sich die Tauschfrist nach dem Geburtsdatum des Inhabers. Derzeit steht der Tausch für die Jahrgänge ab 1971 an.

Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

Nach der Online-Beantragung muss der Altführerschein lediglich entweder per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Führerscheinstelle der Stadt Landshut eingereicht werden. Sobald der Zahlungseingang erfolgt ist, wird der neue EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt. Anschließend wird er nach Hause versandt. Der direkte Gang zur Behörde erübrigt sich damit vollständig.

Daneben besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, nach Online-Terminvereinbarung oder zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherigen Termin den Umtausch zu beantragen.

Weitere Informationen zum Ablauf der Bearbeitung, Dauer, den Gebühren sowie Angaben zu den benötigen Unterlagen sind direkt im Onlinedienst unter www.landshut.de/altfuehrerscheintausch abrufbar und unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch.

Der neue Service ist Teil des sogenannten „BayernPackages“. Dieses Paket enthält aktuell rund 200 Online-Dienste, die den Kommunen vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales zur Verfügung gestellt werden.

Alle Online-Angebote der Stadt Landshut im Überblick gibt es unter www.landshut.de/onlinedienste.

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