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Überbrückungshilfe in pandemiebedingter Notlage: Studentenwerk vergibt KfW-Neuanträge

Landshut – pm (15.05.2020) Ab sofort ist es für Studierende wieder möglich, KfW-Neuanträge bei den Sozialberatern des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz abzuschließen. Damit reagiert das Studentenwerk auf die am 30. April 2020 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verkündeten Bundes- Hilfen für notleidende Studierende.

Für Neuanträge ist eine Originalunterschrift nötig. Unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts können durch die Corona-Pandemie in Not geratene Studierende einen Präsenztermin mit den Sozialberatern des Studentenwerks vereinbaren.

Terminvergabe unter Einhaltung des Hygienekonzepts

Bei der Vertragsunterzeichnung vor Ort im Studentenwerk haben Studierende folgende Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • Für den Unterzeichnungstermin können die Studierenden einen Termin bei den Sozialberatern vereinbaren. In Landshut steht Birgit Schnellinger immer donnerstags von 9 bis 11 Uhr für die Studierenden der Hochschule Landshut zur Verfügung. Die Terminvereinbarung ist möglich per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
  • Die vereinbarten Termine dienen lediglich zur Unterzeichnung der Neuanträge und sind möglichst kurz zu halten. Eine Beratung zum KfW- Studienkredit erfolgt vor dem Termin per E-Mail, Telefon oder Videotelefonie mit dem jeweiligen Sozialberater.
  • Zum Termin sind von den Studierenden folgende erforderlichen Unterlagen mitzubringen: Vertrag zum KfW-Studienkredit, Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis, bei Förderung nach dem 6. Semester einen Leistungsnachweis über das bisherige Studium.
  • Die Studierenden müssen beim Betreten der Räumlichkeiten des Studentenwerks die Maskenpflicht beachten und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Außerdem sollten sie einen eigenen Kugelschreiber für ihre Unterschrift mitbringen.
  • Das Studentenwerk bittet Studierende, die Krankheitssymptome aufweisen, von einer Vertragsunterzeichnung abzusehen.

Hintergrund zum KfW-Studienkredit

In Not geratene Studierende können seit dem 8. Mai ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der KfW-Studienkredit wird für alle Antragsteller ab Mai bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Das zinslose Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat ausgezahlt und online beantragt werden.

Der Studienkredit ist von Juli 2020 bis März 2021 auch für ausländische Studierende geöffnet. Auch sie können die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens in Anspruch nehmen.

Die Sozialberatung des Studentenwerks ist Vertriebspartner der KfW. Studierende unterschreiben ihren Vertrag zum KfW-Studienkredit bei ihren Sozialberatern vor Ort und können ihre Immatrikulation jedes Semester verifizieren lassen.

Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz: www.stwno.de/kfw-studienkredit

Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit, Kreditkonditionen und Online- Beantragung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren- Qualifizieren/KfW-Studienkredit/index-4.html

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