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MdL Steinberger: Kleine Wasserversorger können aufatmen. Erfreuliches vom Gesundheitsministerium

(29.08.2017) Bei einer Veranstaltung im Juni haben Wasserversorger in Rehberg die Landtagsabgeordnete der Grünen, Rosi Steinberger, auf verschiedene Probleme aufmerksam gemacht. Nun ist endlich die Antwort aus dem Gesundheitsministerium da. „Die Antwort ist für mich ganz erfreulich“, sagt Rosi Steinberger.

„Die Untersuchung auf Acker-Pestizide in Waldgebieten kann unterbleiben, wenn die Nutzung im Einzugsgebiet geklärt ist“, so Steinberger. Bei der Versammlung in Rehberg hatte man ihr noch berichtet, dass auch Quellen im Wald auf Maisherbizide untersucht werden müssten. „Das sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass das nicht sinnvoll ist“, so Steinberger. Nun habe sie es sozusagen „amtlich“ aus dem Ministerium.

Die Behörden haben darüber hinaus durchaus einen Ermessensspielraum, wenn es um den Umfang der Untersuchungen geht. Wenn die Befunde regelmäßig unter der Nachweisgrenze liegen, kann das Gesundheitsamt auch ein reduziertes Untersuchungskonzept bewilligen.

Weitere Einwände der betroffenen Wasserversorger konnten ebenso behandelt werden. So ging es um einen Wasserversorger, der nur zwei Anwesen versorgte, dafür aber zwei Untersuchungen durchführen musste. „Dieses Vorgehen ist nicht korrekt“, so Steinberger. Das Ministerium weist richtigerweise darauf hin, dass sich die Pestizidkonzentration im Verteilnetz nicht mehr ändert. Also reicht es vollkommen, wenn nur eine Probe genommen wird.

Auch die Einstufung als gewerblicher Versorger wurde im Ministerium nachgefragt. Ein gewerblicher Wasserversorger liege nur dann vor, wenn für die Wasserlieferung auch Geld genommen wird. Wenn ein Wasserversorger nur sich und seine Nachbarn unentgeltlich beliefert, liege auch keine Gewinnabsicht vor und damit ist es auch kein gewerblicher Betrieb, kann Steinberger beruhigen.

Die letzte Frage bezog sich auf die neu hinzu gekommene Radonuntersuchung. Diese Untersuchung müsse schon gemacht werden, hat Steinberger erfahren. Allerdings gibt es auch hier einen Ermessensspielraum. Wenn bei der Erstuntersuchung geringe Werte gefunden werden, könne auf weitere Untersuchungen verzichtet werden, schreibt das Ministerium.

„Mit den gesamten Antworten kann man sehr zufrieden sein“, stellt Steinberger fest. Es ist ja oft der gesunde Menschenverstand, der einem schon die richtigen Antworten liefert. Ob die Behörden zum gleichen Schluss kommen, ist aber nicht immer gesagt. „Darum freut es mich, dass die kleinen Wasserversorgen nun einen Katalog an der Hand haben, mit dem sie auch gegenüber Behörden gute Argumente vorweisen können.“

Vogginger

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