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MdL Radlmeier: Die Richtlinien zur Förderung der Feuerwehr-Fahrzeuge werden praxisnäher angepasst

feuerwehrfahrzeuge zwei

(06.01.2018) Das neue Jahr startet mit einer guten Nachricht für die Feuerwehren in der Region und im Freistaat: „Die Zuwendungsrichtlinien werden angepasst und praxistauglicher“, wie Helmut Radlmeier, Stimmkreisabgeordneter für die Region Landshut mitteilt. Ein Fall aus dem Markt Ergolding macht damit bayernweit Schule.

Im vergangenen Jahr hatte sich Radlmeier für die Beschaffung einer Drehleiter und eines Löschgruppenfahrzeugs LF20KatS für die Feuerwehr Ergolding sowie für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF20 für die Feuerwehr Piflas eingesetzt. Nachdem die Genehmigungsbehörde von der Notwendigkeit der Fahrzeuge für die Feuerwehr Ergolding überzeugt werden konnte, haperte es noch an der Bewilligung des neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr Piflas.

Man wollte nur ein kleineres Fahrzeug, ein HLF10, bewilligen. Der Markt Ergolding bot deshalb an, die Mehrkosten für das angestrebte Fahrzeug zu übernehmen. Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien standen dem allerdings entgegen: Demnach könne nur das Fahrzeug gefördert werden, das auch beschafft werde. Beschaffe sich eine Kommune ein besseres Fahrzeug, gäbe es gar keine Förderung.

„Wenig praxistauglich“, wie Stimmkreisabgeordneter Helmut Radlmeier fand. Radlmeier wandte sich mit diesem Fall an Innenstaatssekretär Gerhard Eck und bat um eine Änderung der Förderrichtlinien. „Wie im vergangenen Jahr angekündigt, setze ich mich verstärkt für den Abbau von bürokratischen Hindernissen ein. Wenn eine engagierte Kommune, wie hier der Markt Ergolding, das Beste für ihre Feuerwehren machen will, dann dürfen keine sperrigen Regelungen dazwischenstehen“, erläuterte Radlmeier. Staatssekretär Eck sah dies genauso: „Ich habe das Anliegen des Abgeordneten zum Anlass genommen, die Frage der haushalts-und förderrechtlichen Zulässigkeit der Beschaffung eines größeren Fahrzeugtyps durch eine Gemeinde bei Förderung nur des fachlich notwendigen kleineren Fahrzeugtyps klären zu lassen“, teilte Eck Radlmeier nun mit.

Änderung der Richtlinien

Die gute Nachricht für die Feuerwehren und Kommunen im Freistaat: Nach Abstimmung mit dem Finanzministerium hat das Innenministerium veranlasst, dass bei entsprechendem Wunsch der Kommunen im Rahmen des Förderverfahrens künftig geprüft wird, ob es im Einzelfall ausnahmsweise ein größeres als das nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien vorgesehene Fahrzeug beschafft werden kann. In solchen gut begründeten Einzelfällen ist es nun möglich, ein größeres Fahrzeug mit dem nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien vorgesehenen Festbetrag des kleineren, fachlich notwendigen Fahrzeugs zu fördern.

Im Falle des Marktes Ergolding erhält die Kommune den Förderfestbetrag für ein HLF 10, auch wenn das von der Marktgemeinde gewünschte Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 beschafft wird. Radlmeier dankte Staatssekretär Eck für seinen starken Einsatz in den vergangenen Monaten: „Seine Unterstützung und pragmatische Haltung hat zu diesem sehr guten Ergebnis geführt. Es freut mich sehr, dass unser Einsatz vor Ort erfolgreich war. Von der Änderung der Richtlinien profitiert damit nicht nur die Feuerwehr Piflas, sondern künftig bayernweit Feuerwehren. Gerade wenn es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat geht, sind solche praxistauglichen Lösungen gefragt“, so Radlmeier.

 

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