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CSU beantragt Tempo 30 in der Schützenstraße. Dr. Haslinger: Mobilitätsformen nicht gegeneinander ausspielen

Landshut - pm (10.07.2019) Die CSU macht sich für eine Erweiterung der Tempo-30-Zone zwischen Niedermayer- und Schützenstraße auf den Bereich um den Hauptfriedhof einschließlich Marschall- Schützen-, Friedhof- und Bauhofstraße bis zur Einmündung Podewilsstraße stark. Auf diesem Straßennetz ist gegenwärtig nur eine 30er Streckenbeschränkung vorhanden, die zwar faktisch, aber nicht rechtlich, einer 30er Zone entspricht.

Es ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für die CSU folgerichtig, diesen gesamten Bereich verkehrsrechtlich als 30-km/h-Zone auszuweisen. Willi Hess, Mitglied des Verkehrssenates und Initiator des Antrages sieht in dieser Tempo 30 Zone nur Vorteile. „Eine solche Zone dient wegen ihrer reduzierten Geschwindigkeit vorrangig dem Schutz der
Wohnbevölkerung sowie insbesondere der Fußgänger und Fahrradfahrer. Daher haben wir den Antrag in den Stadtrat eingebracht – im Übrigen bereits vor der Entscheidung für den
Nachprüfungsantrag bzgl. einer Fahrradsstraße.“
CSU-Kreisvorsitzender Dr. Thomas Haslinger ist wichtig, dass für die gesamte Bevölkerung ein gutes Angebot an Mobilität existiert. „Wir dürfen die unterschiedlichen Mobilitätsformen von Auto über Fahrrad bis hin zum ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen, sondern brauchen verkehrliche Lösungen die den Bedürfnissen aller Menschen gerecht werden. Diese Position ist weder rückständig noch trägt sie neuen Entwicklungen keine Rechnung, sondern sie ist pragmatisch und bürgernah.

Die Ausweisung der Schützenstraße als Tempo 30 Zone ist hier ein richtiger Schritt, um den Menschen zu zeigen: Eine Fahrradstraße und damit eine Unterordnung des Autoverkehrs lehnen wir zwar ab, aber wir setzen mit der Ausweisung der Tempo 30 Zone ein Zeichen zum Schutz der Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner.“
Folgende Aspekte sind ferner zu beachten:
- Das Ziel einer flächenhaften Verkehrsplanung für das Areal wird durch die Zone 30 verwirklicht.
- Es entstehen einheitliche und gleichartige Verkehrsbeziehungen.
- Es gilt grundsätzlich die Regelung rechts-vor-links. Das führt zu mehr Übersichtlichkeit und Klarheitfür alle Verkehrsteilnehmer, die Verkehrssicherheit erhöht.
- Eine Beschilderung ist nur an den Zufahrtswegen notwendig, was durch Aufbringen der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn verstärkt werden kann.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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