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ÖDP stellt Antrag zur Altlastensanierung auf dem ehemaligen BMI-Gelände

Stadträtin Eke März Granda ÖDP

Landshut – pm (19.07.2019) Das ehemalige Gelände der Bayerischen Milchindustrie soll bebaut werden. Doch darunter befinden sich Altlasten, speziell PCB, das sind Polychlorierte Biphenyle und gelten als giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen. Daher beantragt ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda umfassende Sanierungen, auch zum Schutz des Grundwassers. Lesen Sie hier den Antrag im Wortlaut:

1. Vor einer Bebauung des ehemaligen BMI-Geländes an der Klötzlmüllerstraße sind die Sanierungsmaßnahmen abzuschließen.

2. Dem Stadtrat sind hierzu die Abschlussbegutachtung zur Altlasten-Sanierung und sämtliche erforderlichen Gutachten vorzulegen.

3. Es muss dargestellt werden, ob das ansässige Unternehmen wirklich alle Sanierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Dabei muss gegebenenfalls die Unverhältnismäßigkeit dargelegt werden.

4. Die Bestätigung zur Altlastenfreiheit vom Umweltamt der Stadt Landshut und vom Wasserwirtschaftsamt sind vor einer Bebauung einzuholen.

5. Die Verwaltung informiert die Bürger in der näheren Umgebung des ehemaligen BMI-Geländes, ob das Grundwasser ohne Bedenken zur Gartenbewässerung oder zum Betrieb von Grundwasserwärmepumpen verwendet werden kann.

 

Begründung

Das Planungsgebiet ist flächenhaft mit PCB belastet. Daher sind die Flächen vor einer Bebauung entsprechend zu sanieren. Hierzu wurde ein verbindlicher Sanierungsplan aufgestellt. Zusätzlich wurde im Bebauungsplan ein aufschiebend bedingtes Baurecht festgesetzt, welches eine Bebauung erst zulässt, wenn die im Sanierungsplan festgelegten Maßnahmen durchgeführt worden sind und der Fachbereich Umweltschutz die Altlastenfreiheit bestätigt.

Die Sanierungsmaßnahmen laufen seit Rechtskraft des Bebauungsplanes. Für das Grundwasser liegen die PCB-Belastungen aber immer noch im Bereich des Stufe-2-Wertes. Ursprünglich war die Unterschreitung des Stufe-1-Wertes Sanierungsziel. Die anvisierten Sanierungsziele konnten demnach nicht komplett erreicht werden. Dementsprechend kann die Altlastenfreiheit derzeit nicht bestätigt werden. Eine Bebauung des Geländes ist laut Verwaltungsvorlage vom 27.06.2019 nicht möglich.

Im Quartier des betroffenen Grundstücks besteht in der Bevölkerung Verunsicherung, ob sie das Grundwasser privat zur Gartenbewässerung bzw. zur Betreibung von Grundwasserwärmepumpen nutzen können. Es wurden bereits Grundwasseruntersuchungen in Auftrag gegeben. Deshalb besteht hier Seitens der Bevölkerung Informationsbedarf.

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