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Grünes Radgesetz am 23.11. im Plenum des Bayer. Landtags. Fahrrad soll Bayerns beliebtesten Verkehrsmittel werden

 Rosi Steinberger Radgesetz(Landshut, 19.11.). „Wir Grüne wollen das Radeln in Bayern klimafreundlich, sicher und attraktiv machen“, erklärt der Sprecher für Mobilität der Landtags-Grünen, Markus Büchler. Die Grünen haben deshalb ein umfassendes Radgesetz eingereicht, das am Dienstag, 23. November 2021, ab ca. 16.00 Uhr in der Plenarsitzung des Landtags diskutiert wird. - Im Bild MdL Rosi Steinberger, "Grüne Fraktion Bayern"

Ein grünes Fachgespräch zum Radgesetz im Herbst 2019 und die Sachverständigenanhörung zum Radverkehr im Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags im Februar 2021 hatten zuvor die Notwendigkeit eines Radgesetzes für Bayern unterstrichen. Markus Büchler: „Derzeit werden nur 11 Prozent der zurückgelegten Wege in Bayern mit dem Fahrrad bewältigt. Die Staatsregierung verfolgt den Anteil von 20 Prozent der Wege – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen.“

 

Ziel des grünen Radgesetzes: Deutlich mehr Menschen als bisher sollen das Fahrrad als Verkehrsmittel ihrer Wahl in ganz Bayern nutzen – und dafür schafft das grüne Radgesetz die Grundlagen. Denn das Fahrrad ist das günstigste, in Städten oft auch das schnellste Verkehrsmittel. Ganz bestimmt ist es aber das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Aber: Oftmals wird das Radfahren als zu gefährlich erachtet oder die Radinfrastruktur reicht nicht aus.

 

Rosi Steinberger, MdL aus Kumhausen: „Ob Fahrrad oder eBike – der Fahruntersatz auf zwei Rädern kann mehr als Biergarten und Badesee! Damit das Fahrrad auch im Alltag ein sicheres und beliebtes Verkehrsmittel wird, brauchen wir im Landkreis Landshut viel mehr durchgehende Radwege zwischen den Kommunen.

Die Grünen fordern deshalb eine Landesagentur für Mobilität, die Kommunen unter die Arme greift und durch die Entwicklung von Alternativen den Menschen eine echte Wahlfreiheit für die Fortbewegung von A nach B bietet. Jeder Weg, der mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, spart Stau, Kosten und Zeit – und fördert die Gesundheit.“

 

Die wichtigsten Punkte des grünen Radgesetzes:

• Radschnellwege für wichtige Pendelstrecken sollen künftig durch den Freistaat geplant und gebaut werden

• Freistaat und Kommunen sollen für ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten und eine bessere ÖPNV-Mitnahme sorgen

• Radwege sollen gleichberechtigt mit Straßen geplant werden: Nur wenn das Radwegenetz durchweg sicher, komfortabel und unterbrechungsfrei ist, wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto

• „Vision Zero“: Abbiegeassistenten für Fahrzeuge des Freistaats sollen Verkehrstote und Schwerverletzte verhindern

• Beispiel Baden-Württemberg: Landesagentur für Mobilität einrichten, die Kommunen bei Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen berät und unterstützt

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