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Die „Landshuter Mauer“: Denkmal- und Ensembleschutz

Hanseder Münchner Tor

Die Stützmauer: Sie liegt unterhalb des Ottonianums und hinter dem ehemaligen Dudlhofer in der Inneren Münchner Straße 1. - Foto: W. Götz

Landshut – gw (17.12.2021) Die Plänen von Architekt Bernd Hanseder das prominente Grundstück am Münchner Tor zu bebauen, „torkeln“ seit Jahren durch die Sitzungen des Bausenats und die Sitzungssäle der Gerichte. Doch die Aussichten auf eine Baugenehmigung schwinden mehr und mehr. Jetzt rückt auch die Stützmauer in die Umlaufmappen der Behörden. Die Standsicherheit des Hangs sei nicht dauerhaft gewährleistet.

2009 erwarb Hanseder das Grundstück, reichte Pläne ein, dort ein viergeschossiges Haus zu bauen, 2015 wurde der Baugrund hergerichtet und die Betonstützmauer hochgezogen. Dann erweiterte Bernd Hanseder sein Baugesuch um ein weiteres Stockwerk, was von der Stadt Landshut abgelehnt wurde. Seitdem liegen der Architekt und die Bauverwalung im juristischen Clinch.

Der Bau der vier Geschosse wurde nie begonnen, weshalb nach vier Jahren die Baugenehmigung erlosch. Eine Verlängerung wurde nicht beantragt. Bernd Hanseder begab sich auf den Klageweg, um die fünf Geschosse zu erstreiten. Doch das Verwaltungsgericht in Regensburg wies die Klage aus Gründen des Denkmalschutz ab. Darauf folgte eine Berufungsverhandlung am Verwaltungsgerichtshof in München, die ebenso ohne Erfolg blieb und eine weitere Revision untersagte. Gegen dies Nichtzulassung der Revision wird derzeit gestritten.

Seitens der Verwaltung glaubt Thomas Rottenwallner jedenfalls nicht, dass eine Revision zugelassen wird. Er sieht nun zwei Alternativen zu Bernd Hanseders Bauvorhaben: Zum einen die Erteilung einer Baugenehmigung für vier Geschosse, aber die Aussichten sind gering, weil „die Erteilung einer solchen Baugenehmigung ließe sich denkmalschutzrechtlich nicht begründen.“ Zum anderen die vollständige Ablehnung des Bauantrags, weil die benachbarten Denkmäler dadurch beeinträchtigt werden.

So ergibt sich eine Zwickmühle, denn Hanseders Grundstück liegt im denkmalschützten Ensemblebereich rund um den Dreifaltigkeitsplatz. Nach Auffassung der Verwaltung wäre es ratsam, eine weitere Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege einzuholen. Dass sich sich die Denkmalpfleger für einen moderne Bau in dieser Lange aussprechen, scheint ungewiss.

Nun ergibt sich allerdings ein weiteres Problem. Die Tragfähigkeit der Stützmauer scheint dauerhaft fraglich zu sein. Diese sichert den Hang unterhalb des Ottonianums ab, aber es fehlt der Gegendruck durch das Gebäude, das Bernd Hanseder bis auf weiteres nicht errichten kann. Beim Starkregen am 29. Juni diesen Jahres gab es bereits sichtbare Risse im Hang unterhalb des Ottonianums. Thomas Rottenwallners Schlussfolgerung lautet, dass die Stützmauer so nicht stehenbleiben kann, weil denkmalschutzrechtlich nicht gebaut werden kann.

Oberbürgermeister Alexander Putz wollte das nicht so dramatisch sehen: „Ein Bauantrag, der den Denkmalschutz berücksichtigt, wäre theoretisch möglich.“ Baudirektor Johannes Doll stieß ins gleiche Horn: „Ziel ist es, eine denkmalgerechte Lösung an dieser Stelle zu finden. Man muss mit dem Landesamt für Denkmalpflege sprechen.“ Kompromissbereit fügte OB Putz an: „Es wäre gut, wenn wir eine Lösung für eine Bebauung finden. Der Investor hat schon viel Geld investiert.“

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