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ÖDP zum Sperrklausel-Urteil: Sie schützt die Interessen größerer Parteien und die AfD

Berlin- pm (19.08.2024) Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hofft auf eine positive Entscheidung im Hauptverfahren. Nachdem die Thüringer ÖDP ihre Klage auf Außerkraftsetzung der 5%-Sperrklausel für die Landtagswahl am kommenden Sonntag (01.09.) verloren hat, rechnet diese nun damit, dass die AfD am Sonntag mehr als ein Drittel der Sitze im Thüringer Landtag erreichen wird.

Sollten nicht nur B‘90/Grüne und FDP, sondern auch die SPD, an der 5%-Sperrklausel scheitern, ist dies sehr wahrscheinlich. Im anderen Fall ist dies zumindest ebenfalls gut möglich. Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt: „Neben der Vertretung unserer eigenen Interessen als Partei, ging es uns bei diesem Verfahren auch um die Demokratie und um die Zukunft des Freistaats Thüringen. Wir haben hier als außerparlamentarische Oppositionspartei unser Möglichstes versucht und getan.

Darüber, ob der Thüringer Verfassungsgerichtshof eventuell auch die Freiheit hätte, eine andere Entscheidung zu treffen, sollen nun die Fachjuristen unter sich streiten. Schon zu unserem letztes Jahr gescheiterten Verfahren bezüglich der in Thüringen sehr hohen Anzahl von 250 Unterstützungsunterschriften für Direktkandidaten haben wir im Nachgang ähnliche Rückmeldungen und Hinweise bekommen.“ Die Thüringer ÖDP stellt fest, dass heute lediglich das Verfahren VerfGH 21/24 entschieden wurde, welches die Außerkraftsetzung der 5%-Sperrklausel konkret für die Wahl am kommenden Sonntag vorsah. Das Hauptverfahren VerfGH 15/24 mit der Grundsatzklage wurde jedoch noch nicht entschieden.

Die Thüringer Öko-Demokraten hoffen nun auf eine positive Entscheidung in diesem Verfahren. Weiterhin wäre auch eine Anfechtung des Wahlergebnisses denkbar, wenn es nach dem 1. September wieder nicht zu einer Mehrheitsregierung kommen sollte. Die ÖDP ist diesbezüglich offen für eine Zusammenarbeit mit anderen Parteien. Abschließend dazu Truckenbrodt: „Wir müssen in Thüringen und Deutschland dringend über die unwirksame und undemokratische 5%-Sperrklausel reden! Unter anderem die Niederlande beweisen, dass es dieses Instrument nicht braucht, um stabile Mehrheitsregierungen zu gewährleisten.

In Deutschland wird stattdessen genau das zunehmend durch die 5%-Sperrklausel verhindert. Thüringen ist mit der aktuellen und bereits dritten Minderheitsregierung in Deutschland das beste Beispiel dafür. Die 5%-Sperrklausel hat nur einen Nutzen: Sie schützt die Interessen der größeren Parteien und zusätzliche Posten für deren Mitglieder, welche gemäß des Wahlergebnisses eigentlich anderen Parteien zustehen würden. Dies wird durch das aus der 5%-Sperrklausel resultierende taktische Wählen zusätzlich verstärkt.“

CSU Anke Humpeneder Graf

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