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PKW-Fahrerin (32) missachtete Vorfahrt Zwei Personen lebensgefährlich verletzt

SCHMELLING/GERZEN, Eine Pkw-Fahrerin missachtete beim Abbiegen die Vorfahrt eines entgegenkommenden Pkw. Bei dem Zusammenstoß wurden zwei Personen lebensgefährlich, eine Person schwer verletzt.

Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es heute auf der Kreisstraße LA 3 bei Schmelling. Eine 32jährige Autofahrerin befuhr mit ihrem Pkw diese um 17.20 Uhr in Fahrtrichtung Gerzen. Dort wollte sie nach Schmelling links abbiegen. Zur gleichen Zeit kam ihr aus Richtung Gerzen kommend eine 77jährige Rentnerin mit ihrem Ford Focus entgegen. Beifahrer war ihr 82jährigen Mann. Aus bislang unbekannten Gründen missachtete die junge Frau die Vorfahrt des entgegenkommenden Pkw und bog ungeachtet des entgegenkommenden Pkw ab. Dieser prallte dabei frontal gegen die linke hintere Seite des abbiegenden Opel. Beide Fahrzeuge wurden durch die Wucht des Aufpralls von der Straße geschleudert und kamen am Straßenrand bzw. in einer angrenzenden Wiese zum Stehen.

Sowohl die Fahrerin des Opel, wie auch der Beifahrer des Ford wurden bei dem Aufprall lebensgefährlich verletzt. Jeder wurde mit je einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Landshut bzw. das Kreiskrankenhaus Achdorf verbracht. Die 77jährige Fahrzeuglenkerin wurde mit dem Rettungswagen ins Klinikum Landshut gefahren. Die Insassen des Ford mussten vorher von der Feuerwehr Gerzen mittels technischem Gerät aus ihrem Fahrzeug befreit werden. Die Fahrerin des Ford erlitt schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen.

Von der Staatsanwaltschaft Landshut wurde ein Gutachter zur Unfallstelle gerufen. Vom Polizeihubschrauber wurde Übersichtsaufnahmen gefertigt. Die Absperrung der Unfallstelle wurde ebenfalls von der Feuerwehr Gerzen in Absprache mit der Polizei Vilsbiburg übernommen. Sie wird voraussichtlich gegen 20.30 Uhr aufgehoben. Alkoholeinfluss konnte bei beiden Fahrzeuglenkern ausgeschlossen werden. Die Polizei Vilsbiburg hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen. Eine Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer kann bereits jetzt ausgeschlossen werden.

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