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Corona-Wochenendrückblick der Polizei: Angemeldete, spontane Demos, 2.700 Kontrollen, 90 Anzeigen

Niederbayern - pol (11.05.2020)  Auch in Niederbayern kam es am vergangenen Wochenende zu Demonstrationen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die meisten Versammlungen verliefen ohne Zwischenfälle. Von Freitag, 8. Mai., 6 Uhr, bis Montag, 11. Mai, 6 Uhr, hat die niederbayerische Polizei über 2.700 Kontrollen in Zusammenhang mit den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie durchgeführt.

Es wurden 90 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung aufgenommen, die meisten Anzeigen standen in Zusammenhang mit Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen.

In Passau fanden am Samstag und am Sonntag Versammlungen statt. Eine Versammlung am Klostergarten war für Samstag, 9. Mai, von 15 Uhr bis ca. 16 Uhr mit 50 Teilnehmern angemeldet. An der Versammlung nahmen jedoch ca. 250 Personen teil, weiterhin führten ca. 90 Teilnehmer dieser Versammlung einen Aufzug durch. Gegen den Versammlungsleiter wurde eine Anzeige nach dem Versammlungsgesetz erstellt, da Auflagen des Versammlungsbescheides nicht eingehalten wurden. Zeitgleich fand eine weitere Demonstration mit ca. 40 Teilnehmer statt, die ohne Zwischenfälle verlief. Die am Sonntag, 10. Mai, am Domplatz durchgeführte Versammlung mit ca. 20 Teilnehmern verlief problemlos.

Eine Demonstration in Landshut in der Altstadt mit ca. 50 Teilnehmern am Samstag, 9. Mai., von 13 Uhr bis 14 Uhr, verlief ohne Zwischenfälle, ebenso eine Demonstration in Deggendorf am Samstag, 9. Mai, am Oberen Stadtplatz von 15 Uhr bis 16 Uhr, mit ca. 50 Teilnehmern.

In Straubing fanden am Freitag und am Samstag Versammlungen statt. Am Freitag, 8. Mai, zwischen 14 Uhr und 15.30 Uhr, eine angemeldete Versammlung am Theresienplatz mit ca. 50 Teilnehmern. Am Samstag, 9. Mai, kam es zwischen 15 Uhr und 16 Uhr am Theresienplatz zu einer nicht angezeigte Versammlung mit ca. 15 Teilnehmern. Der Versammlungsleiter wollte seine Personalien zunächst nicht angegeben. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet, da die Versammlung nicht ordnungsgemäß angemeldet war. Die Polizei legte zur Durchführung der Versammlung Auflagen fest.

Die Polizei setzt ihre Kontrollen zur Überwachung der Allgemeinverfügung weiterhin mit Augenmaß fort. Die Kontrollen dienen nach wie vor primär der Vermeidung von Gruppenbildungen, da hier das Infektionsrisiko am Höchsten ist. Die Polizei vertraut weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein der niederbayerischen Bürgerinnen und Bürger. Teilnehmer einer Demonstration werden gebeten, die Auflagen zu beachten und insbesondere den geforderten Abstand einzuhalten.

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