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Frei erhältliche tschechische Cannabisprodukte führen zu Strafanzeigen - Polizei warnt

Furth im Wald - pol (02.07.2020)  Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald fanden in einem Fahrzeug, bei einer Kontrolle im Rahmen der Grenzsicherheit zu Tschechien, Waren auf, die mit „Fruit Cake oder Harlequin“ gekennzeichnet waren und Cannabisdolden beinhalteten.

Ermittlungen ergaben nun, dass Lebensmittel wie diese oder beispielsweise auch „Cannabis Bears“, in Tschechien frei erhältlich sind, hinsichtlich des deutschen Betäubungsmittelrechts allerdings einen Verstoß darstellen. Die Polizei möchte daher besonders Touristen vor einer Mitnahme derartiger Waren nach Deutschland warnen.

 

Bereits am Anfang des Jahres konnten Schleierfahnder der PI Furth i. Wald ein Pärchen kontrollieren, die auf dem Weg von Tschechien nach Deutschland waren. Bei einer Durchsuchung hatten sie mehrere Schraubverschlussgläser mitgeführt, die mit „Fruit Cake oder Cannatonic“ beschriftet waren. Darin enthalten waren Cannabisdolden. Die beiden Beschuldigten gaben an, die Ware kurz zuvor in Tschechien in einem Supermarkt legal erworben zu haben.
Wie sich im Zuge der Ermittlungen nun herausstellte, bestehen an der tschechischen Grenze offensichtlich Supermärkte, die neben „normalen Tabakwaren“ auch Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln oder Cannabisprodukte zum freien Kauf anbieten. Es soll sich hier um sog. technisches Cannabis oder auch Nutzhanf handeln, in welchem sich fast ausschließlich das nicht verbotene Cannabinoid Cannabidiol (CBD) befindet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen werden aufgrund der Grenzlage insbesondere auch Touristen (aus anderen Ländern angesprochen) und auf die Angebote aufmerksam gemacht.
Den meisten Käufern ist zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegen kann. Wie durch das Gutachten im geschilderten Fall festgestellt wurde, war der in Deutschland geltende Grenzwert für THC nach dem Betäubungsmittelgesetz überschritten.

Die Polizei Oberpfalz möchte daher darauf hinweisen, dass diese Produkte in Tschechien zwar legal erworben werden können, bei einem Verbringen (Einfuhr) in die Bundesrepublik Deutschland allerdings strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Einfuhr von Betäubungsmitteln nach dem BtMG stellt eine Straftat, mindestens ein Vergehen dar und wird daher bei der Staatsanwaltschaft bzw. den Gerichten zur Anzeige gebracht.

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