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Ansprechen von Kindern – Kriminalpolizei ermittelt

Landkreis Landshut - pol (03.03.2023) Seit Mitte Februar ermittelt die Kriminalpolizei Landshut wegen vier Mitteilungen über verdächtiges Ansprechen von Kindern. In diesen vier Fällen, die sich in Buch a. Erlbach, Tiefenbach und Altfrauenhofen zugetragen haben, versuchte offenbar ein bislang unbekannter Mann Kontakt zu Kindern herzustellen. Die angesprochenen Kinder verhielten sich in allen Fällen vollkommen richtig.

Sie reagierten nicht auf die Ansprache und entfernten sich. Zu dem unbekannten Mann liegen derzeit noch keine verifizierten Informationen vor.

Nach eingehender Prüfung der gemeldeten Vorfälle konnte bislang kein strafbares Verhalten festgestellt werden. Nichtsdestotrotz laufen die Ermittlungen der Polizei auf Hochtouren. Die zuständigen Ermittler der Kriminalpolizei stehen in engem Kontakt zu den bisherigen Mitteilern und nehmen grundsätzlich alle eingehenden Mitteilungen ernst. Die Polizeiinspektionen Landshut und Vilsbiburg haben die Präsenz zu den relevanten Tageszeiten bereits erhöht.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu sensibilisieren und Verunsicherung zu vermeiden. Kinder sollen wissen, wie sie sich in einer derartigen Situation verhalten sollen. Ebenso wichtig ist es aber, den Kindern die Bedeutung von etwaigen Falschmeldungen klar zu machen und die Verbreitung von Panik zu vermeiden. Die Polizei geht jeder einzelnen Mitteilung nach, insofern wirken sich Falschmeldungen bzw. Mitteilungen über vermeintlich verdächtige Personen, denen jedoch keine konkrete Handlung zugerechnet werden kann, kontraproduktiv auf die Ermittlungen aus.

Verhaltenstipps finden Sie hier:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/missbrauch-verhindern/offenheit/

Das Polizeipräsidium Niederbayern appelliert, Abstand von eigenhändigen "Fahndungsaufrufen" in sozialen Netzwerken, Chatgruppen etc. zu nehmen. Hier haben Sie weder den Verbreitungsgrad noch den Inhalt weiterer Verbreitungsnachrichten in der Hand. Wenden Sie sich bei verdächtigen Wahrnehmungen bzw. Vorfällen jederzeit an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.

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