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Zoll ermittelt erfolgreich: Zwei Geschäftsführer wegen Sozialbetrug verurteilt

Landkreis Landshut - pm (24.10.2023) Zwei Geschäftsführer einer mittelständischen Firma aus dem Landkreis Landshut wurden vom Amtsgericht Landshut rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 110 bzw. 130 Tagessätzen verurteilt. Über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren kamen die Verurteilten in 23 Fällen ihrer Verpflichtung nicht nach, ihre beschäftigten Arbeitnehmer monatlich bei der für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Behörde mit Angabe des tatsächlich gezahlten Lohns anzumelden.

Im Rahmen des sogenannten Lohnsplittings wurden nahe Angehörige von Beschäftigten nur zu dem Zweck zusätzlich angemeldet, um dadurch Teile des Lohns über diese auszuzahlen und um hierdurch lediglich pauschalierte und verminderte Abgaben zu zahlen. Drei Beschäftigte, mit deren Wissen bzw. auf deren Veranlassung hin, Arbeitszeiten zum Schein dritten Personen zugeschrieben wurden, bekamen eine Geldstrafe. "Aber auch gegen die Personen, die ihre Personalien für einen derartigen Betrug zur Verfügung gestellt haben, wurde eine Geldstrafe wegen einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch verhängt," so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Insgesamt wurden auf diese Löhne entfallene Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie Beträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in Höhe von insgesamt 20.198 Euro, nicht abgeführt.

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