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Zoll deckt Schwarzarbeit auf - Zwei Unternehmer verurteilt

Erding/Landshut - pm (15.01.2024) Gegen den Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus dem Landkreis Erding wurde vom Amtsgericht Landshut rechtskräftig eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 120 Tagessätzen verhängt. Über einen Zeitraum von zehn Monaten kam der Arbeitgeber in zehn Fällen seiner Verpflichtung nicht nach, drei beschäftigte Arbeitnehmer monatlich bei der für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Behörde mit Angabe des tatsächlich gezahlten Lohns anzumelden.

Insgesamt wurden auf diese Löhne entfallene Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie Beträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in Höhe von insgesamt 23.404 Euro, nicht abgeführt.

Einen weiteren erfolgreichen Abschluss ihrer ergebnisorientierten Arbeit konnten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut durch die rechtskräftige Verurteilung des Geschäftsführers einer mittelständischen Firma aus dem Landkreis Passau zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen durch das Amtsgericht Passau verbuchen. Über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren wurden die zahlreichen Überstunden eines als geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers mit Schwarzgeldzahlungen in Form von Bargeld und Sachbezügen vergütet.

Der 44-jährige Verurteilte kam seiner Verpflichtung in 23 Fällen nicht nach, diesen Arbeitnehmer monatlich bei der für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Behörde mit Angabe des tatsächlich gezahlten Lohns anzumelden. Somit wurden insgesamt 9.928 Euro nicht an die jeweiligen Einzugsstellen abgeführt.

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