Landshut - pol (17.12.2024) Mit dem Kennzeichen eines anderen Rollers wollte am Montag, 16. Dezember, gegen 21:50 Uhr ein 42-Jähriger im Straßenverkehr über die Zulassung seines Kleinkraftrades täuschen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das geführte Kleinkraftrad derzeit nicht zugelassen ist. Statt dessen war am Kleinkraftrad das Versicherungskennzeichen eines Rollers angebracht.
Die Beamten verhinderten die Weiterfahrt und stellten das Kennzeichen sicher. Der 42-Jährige muss sich jetzt wegen mehrerer Delikte verantworten.

