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SOLARSTROM: Bestehende Anlagen eintragen - Frist zur Registrierung im Marktstammdatenregister bis Ende Januar

pm (07.01.2021) Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage, sein Blockheizkraftwerk und gegebenenfalls seinen Batteriespeicher in das Marktstammdatenregister eintragen. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hin. Dabei ist es egal, ob es sich um neue oder bestehende Anlagen handelt.

Das gilt auch, wenn eine bestehende Anlage bereits an anderen Stellen registriert ist. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher für die Eigenversorgung genutzt, muss auch dieser erfasst werden.

„Eine neu in Betrieb genommene Anlage muss innerhalb eines Monats online in das Marktstammdatenregister eingetragen werden", erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Für bereits laufende Anlagen gilt eine Frist bis Ende Januar 2021.

Je nach Anlagenart werden unterschiedliche technische Daten abgefragt. Damit schon bei der Registrierung alle benötigten Daten zur Hand sind, stellt die Bundesnetzagentur zur Vorbereitung Registrierungshilfen bereit. Einige Angaben können auch noch nach der Registrierung gemacht werden.

„Wer seine Anlage nicht fristgerecht einträgt, verliert einen Teil seines Anspruchs auf EEG-Vergütung und erhält nicht das komplette Geld für den eingespeisten Strom", so die Verbraucherzentrale Bayern. „Deshalb ist der Eintrag unverzichtbar." Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, sind einzutragen. Sonst kann ein Bußgeld drohen. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Zu allen Fragen rund um das Thema Solarenergie berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 oder 0871 408-3140 vereinbart werden.

Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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