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Stadt zu den Fahrradstraßen: Nicht nur für Anlieger erlaubt, sondern für alle Vekehrsteilnehmer

fahradstraßen

Das Bild zeigt eine der neu ausgewiesenen Fahrradstraßen. Die Regelung wird präzisiert: De neuen Fahrradstraßen sind künftig ganz offiziell für Kraftfahrzeuge aller Art freigegeben.

Landshut - pm (17.07.2021) Um das Fahrrad als Verkehrsmittel noch attraktiver zu machen und insbesondere eine sicherere Verbindung von den nördlichen Stadtteilen in die Innenstadt zu schaffen, sind die Papierer- und die Nikolastraße ebenso wie die Schützenstraße vor wenigen Wochen als Fahrradstraßen ausgewiesen worden.

Dort haben Radlerinnen und Radler seither Vorrang insbesondere gegenüber dem motorisierten Verkehr. Rätselraten herrschte bisher jedoch in der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die genannten Straßenzüge auch mit Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen. Die Stadt hat die Regelung nun angesichts zahlreicher Bürgeranfragen präzisiert: Künftig dürfen nicht mehr nur Anlieger die neuen Fahrradstraßen mit ihren Kfz befahren, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Die Beschilderung wird umgehend entsprechend geändert; bis dahin wird die Polizei auf Bitten der Stadt Landshut die momentan gültige Beschränkung auf den Anliegerverkehr nicht mehr kontrollieren.

„Leider sind die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse ungenau umgesetzt worden. Ich bedauere sehr, wenn dadurch Verwirrung entstanden ist. Denn es war von vorneherein klar, dass mit der Ausweisung der neuen Fahrradstraßen kein Ausschluss des allgemeinen Kfz-Verkehrs verbunden sein sollte“, sagt Oberbürgermeister Alexander Putz, der auch den Verkehrssenat des Stadtrats leitet. Gerade der Straßenzug Nikola-/Papiererstraße erfülle eine wichtige Erschließungsfunktion nicht nur für die Anwohner und die dort angesiedelten Unternehmen, sondern insbesondere auch für Bildungseinrichtungen wie die Berufsschule 1, die Waldorfschule, die Grund- und Mittelschule Nikola sowie das nahegelegene Schulzentrum Seligenthal. „Diese Schulen müssen natürlich auch mit dem Kfz problemlos erreichbar bleiben.“ Dennoch sei eine Beschilderung erfolgt, die lediglich Anliegern die Nutzung der Fahrradstraßen mit Kraftfahrzeugen gestattet, so Putz. „Dadurch sind Unklarheiten entstanden, die nun ausgeräumt werden. Die Beschilderung wird umgehend der geltenden Beschlusslage des Stadtrats angepasst.“

In Fahrradstraßen gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit zudem an die der Radlerinnen und Radler anpassen. Ein weiterer Vorteil für Radfahrer: Sie dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen Radler zwar überholen, müssen dabei aber mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Die Parkplätze bleiben bestehen. Anwohner sollen aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeiten ebenfalls von mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm profitieren.

687. Landshuter Bartlmädult

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