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Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine. Die Antragsfrist endet am 1. März 2021

sportvereine antragsfristLandshut - pm (15.01.2021) Auch im Jahr 2021 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereine wieder im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden Anträge können die im Stadtgebiet ansässigen Vereine ab sofort bei der Stadtverwaltung Landshut stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge ist am Montag, 1. März 2021. Nähere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Stadt unter www.landshut.de/vereinspauschale.
Ab sofort können Sport- und Schützenvereine die Vereinspauschale beantragen.

Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegt.

Die Förderhöhe ist dabei abhängig von den Mitgliederzahlen der Vereine, wobei hier insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen besonders gewichtet werden, sowie die Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter.

Die Anträge der Sportvereine, die entsprechenden Übungsleiterscheine und die „Erklärung Lizenzinhaber 2021“ müssen bis spätestens 1. März 2021 bei der Stadtverwaltung Landshut vorliegen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung mehr, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Die Übungsleiterlizenzen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Da einige Verbände ihre bisherigen Lizenzen auf elektronische DOSB-Lizenzen umgestellt haben, sind – wie auch im vergangenen Jahr – Lizenzen, die nicht auf besonderem Prägepapier ausgedruckt wurden, nur in Verbindung mit der „Erklärung Lizenzinhaber/in 2021“ gültig.
Neu: Ab dem Jahr 2021 werden auch die sogenannten „Zusatzlizenzen“ teilbar – das heißt, dass diese hälftig auf zwei Vereine aufgeteilt werden können.
Ausnahmsweise können alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung beziehungsweise Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.

Die Antragsunterlagen für die in der Stadt Landshut angesiedelten Sportvereine sowie genauere Informationen zur Förderung sind unter Opens external link in new windowwww.landshut.de/vereinspauschale zu finden. Auskünfte zur Vereinspauschale gibt das Hauptamt – Sachgebiet Organisation und Sport – gerne unter Telefon 0871-881455 oder per Mail unter Opens window for sending emailhauptamt(at)landshut.de.

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