Landshut - pm (22.05.2026) Die Fernsehübertragungen der vom 11. Juni bis zum 19. Juli stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 sind zum Teil erst nach 22 Uhr und damit nach Beginn der Nachtruhe beendet. Deshalb müssen für das „Public Viewing“ im öffentlichen Bereich Regelungen für die Zeiten nach 22 Uhr getroffen werden.
Dazu hat die Bundesregierung auch zur diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft eine Verordnung erlassen die die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert, unter denen die Stadt Landshut Ausnahmen zum Lärmschutz zulassen kann. Diese ermöglichen unter anderem „Public Viewing“-Veranstaltungen nach 22 Uhr.
Trotz der erweiterten rechtlichen Möglichkeiten, gilt es in jedem Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an den Übertragungen abzuwägen. Aus diesem Grund bittet die Stadt darum, alle geplanten „Public Viewings“ in Form einer schriftlichen Anzeige mitzuteilen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es unter www.landshut.de. Die Anzeige ist bis 4. Juni an das Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz zu richten und entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut, zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis: Sollte die Übertragung der Spiele in einem Gaststättenfreibetrieb stattfinden, weist die Stadt zudem darauf hin, dass das Fernsehgerät innerhalb der konzessionierten Freibewirtungsfläche der Gaststätte aufzustellen ist. Das zusätzliche Aufstellen von Tischen und Stühlen und eine damit verbundene Erweiterung der Freibewirtungsfläche sind nicht erlaubt.

