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Bayern-Ei darf laut Gericht wieder liefern, vorausgesetzt Kontrollen werden bestanden

(Do., 28.01.2016) Mit Beschluss vom 27. Januar 2016 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), inhaltlich der Entscheidung vom 12. Januar 2016 zum Standort Niederharthausen entsprechend, angeordnet, dass die Firma Bayern-Ei künftig auch aus dem Standort Tabertshausen wieder Eier unter strengen Auflagen als Lebensmittel in Verkehr bringen darf.

Eier dürfen erst dann wieder als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, wenn eine fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aufgrund dreier unmittelbar aufeinander folgender Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Deggendorf mit einem negativen Salmonellenbefund vorgelegt werden kann. Die Auflage soll die Salmonellenfreiheit vor der Vermarktung der Eier bei Neustart des Betriebs sichern. Die zuständigen Behörden vor Ort werden den Beschluss des VGH in entsprechende Bescheide umsetzen. Die Bescheide werden weitere strenge Auflagen auch für den Bereich des Tierschutzes enthalten. Derzeit sind an keinem der Standorte der Firma Bayern-Ei in Bayern Hühner eingestallt.

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