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Betten Neuhauser und Küchen Lachnit: ,,1a-Auszeichnung" für besondere Qualitäten

Betten Neuhauser

Oberbürgermeister Alexander Putz (Mitte) überreichte die Urkun­den an Robert Lachnlt (links) und Robert Neuhauser.

Landshut – pm (24.01.2020) Der Kunde Ist bekanntlich König und eben jene königlich betreuten Kunden bestätigten jetzt erneut Ihre Zufriedenheit: Betten Neuhauser und Lachnit „Die neue Küche" in Landshut wurden zum dritten Mal als1a-Fachhändler ausge­zeichnet. Oberbürgermeister Alexander Putz überreichte die Urkunde an die beiden Ge­schäftsführer Robert Neuhausar und Robert Lachnit.

Die Auszeichnung zum 1a­ Fachhändler wurde vom Düssel­dorfer „merkt intern"-Verleg, Eu­ropas größtem Brancheninfor­mationsdienst, verliehen. Dieses Gütesiegel attestiert den Inha­bergeführten Spezialisten exzel­lenten Kundenservice sowie in­dividuelle Beratungsqualität.

Da­bei werden die Kunden bei Betten Neuhausar und Lachnit „Die neue Küche“ in das jährliche Prüfungs- und Auszeichnungs­verfahren mit einbezogen: Mit ihrer Unterschrift bestätigten sie dem Unternehmen kompetente und faire Beratung sowie Freundlichkeit und vielseitige Dienstleistungen. Feierlich wur­de die Urkunde von Oberbürgermeister Alexander Putz Im La­denlokal in der Maybachstraße 7 übergeben.

Putz würdigte die Leistungen des Fachgeschäfts für die Kun­den sowie den Wirtschaftsstandort Landshut: „Mich muss­te niemand von diesen beiden Firmen Oberzeugen, denn ich bin seit längerer Zeit schon ein zufriedener Kunde“. Die Freude über die erfolgreiche Teilnahme war groß bei den Geschäftsfüh­rern Robert Neuhauser und Ro­bert Lachnit und den kompeten­ten Teammitgliedern.

Lorenz Huck, leitender Ra­daktionsdirektor des .“markt in­tern“-Verlags, machte deutlich, um was für eine starke Leistung es sich handeln würde, wenn Unternehmen sich wiederholt dem aufwendigen Prozedere unterziehen und sich dann auch noch die Auszeichnung holen würden. „1a-Fachhändler und -handwerker sind inhabergeführ­te stationäre Unternehmen, die mit fachlichen Kompetenzen ihren individuellen Dienstleistun­gen und der Einmaligkeit Ihres Ladengeschäfts punkten“, er­klärte Huck.

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